Das zweigeschoßige Wohnhaus (EG, DG) ist voll unterkellert.
Die Garage verfügt über einen zusätzlichen Geräteraum.
Es sind div. „noch nicht fertiggestellte Bauleistungen“ vorhanden.
Details siehe Langgutachten.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im errechneten Verkehrswert nicht enthalten.
Sonstige Hinweise:
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Laut Sachverständigengutachten besteht zum Stichtag 06.09.2023 Abgaben-/Gebührenrückstände bei der Gemeinde Buchkirchen von EUR 1.436,61. Auf die baulichen Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird ausdrücklich hingewiesen.
Lageplan:
nicht verfügbar
Grundriss(e):
nicht verfügbar
Foto(s):
nicht verfügbar
Dienststelle:
BG Wels (512)
Aktenzeichen:
7 E 1160/23m
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
28.02.2024
Versteigerungstermin:
am 29.5.2024 um 09:45 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Wels, Erdgeschoß, Saal Nr. 12
Telefonkontakt:
05/760121-42723
Sonstiges:
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 20. – 23.05.2024, 8:00 bis 12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42723 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
Grundbuch:
51202 Buchkirchen
EZ:
493
Grundstücksnr.:
1192/7
BLNr:
1 und 2
Liegenschaftsadresse:
Schartner Straße 13
PLZ/Ort:
4611 Buchkirchen