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Einfamilienhaus in Holzriegelbauweise

Das Einfamilienhaus wurde in den 1970er Jahren in Holzriegelbauweise erbaut und verfügt über Erd- und Obergeschoss. Es ist teilweise unterkellert und über eine Außentreppe zugänglich. Im hinteren Bereich ist der Garten ebenerdig zugänglich. Die Beheizung erfolgt im Erdgeschoss mittels Kachelofen und im Obergeschoss durch einen Schwedenofen. Zudem verfügen die Räume mit Fliesenbodenbelag über eine elektrische Fußbodenheizung. Die Fassade des Hauses ist nicht wärmegedämmt.

Zur Sicherheit verfügt das Gebäude über eine einfache Funkalarmanlage mit teilweiser Außenhautsicherung im Erdgeschoss. Der Zugang und die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgen von der Südostseite, während das Wohnhaus von der Nordostseite zugänglich ist.

Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 1.025 m² und der Schätzwert der Immobilie beträgt 181.500,00 EUR. Das Vadium beträgt 18.150,00 EUR und das geringste Gebot liegt bei 136.000,00 EUR. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zubehör zur Versteigerung angeboten wird.

Eine Besichtigung der Immobilie ist für den 30.6.2023 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr angesetzt. Für weitere Informationen oder Einsicht in das Gutachten können Interessierte sich an das Bezirksgericht Neunkirchen wenden.

Grundstücksgröße: 1.025 m²


Schätzwert: 181.500,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Vadium: 18.150,00 EUR

Geringstes Gebot: 136.000,00 EUR


 

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (5561 KB)

Lageplan:

Lageplan (738 KB)

Grundriss(e):

Grundriss OG (667 KB)
Grundriss EG (627 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 21/22d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

31.05.2023

Versteigerungstermin:

am 06.07.2023 um 11:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Str. 16, 2620 Neunkirchen, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

+43 2635 62031 DW 120

Besichtigungszeit:

30.6.2023, 15:00-18:00 Uhr, 2651 Reichenau an der Rax, Camillo Kronich-Straße 20

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

in das Gutachten beim Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 1. Stock, Zimmer 1.22, von Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Für 30.6.2023, 15:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 290,99 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23112 Grünsting

EZ:

359

Grundstücksnr.:

512/6

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Camillo Kronich Straße 20

PLZ/Ort:

2651 Reichenau an der Rax


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich

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