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1210 Wien Brünner Straße

Das Wohn- und Geschäftshaus im 21. Wiener Gemeindebezirk in der Brünner Straße 121 / Klagergasse 5-7 wurde im Jahr 1960 fertiggestellt und besteht aus zwei Stiegenhäusern mit jeweils einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, drei Obergeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss.
Im Kellergeschoss befinden sich die Parteienkeller. Im Erdgeschoss befinden sich Geschäftslokale, ein Magazin sowie zwei Wohnungen, in den Obergeschossen und dem Dachgeschoss sind Wohnungen angeordnet.
Der Hauseingang zur Stiege I ist über die Hofeinfahrt in der Klagergasse erreichbar.
Das Gebäude ist mit keinem Aufzug ausgestattet (kein behindertengerechter Zugang zur Wohnung!).
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat eine einfach gegliederte Fassade (Vollwärmeschutzfassade nach thermischer Sanierung im Jahr 2019). Das Dach ist als Flachdach ausgebildet.
Im Eingangsbereich/Einfahrtsbereich befindet sich die Gegensprechanlage mit Türöffner für die einzelnen Wohnungen.
Durch die Hauseinfahrt in der Klagergasse gelangt man in den befestigten Innenhof. Im Innenhof befinden sich PKW-Abstellplätze (Allgemeinflächen gemäß WEG).
Die Wohnhausanlage ist parifiziert, an den Wohnungen ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 695 einverleibt.
Das Gebäude wurde im Jahr 2019 thermisch saniert und ist in einem durchschnittlichen Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Die Wohnung Top W 6 St I befindet sich im 2. Obergeschoss der Stiege 1 und ist hofseitig (nordseitig) ausgerichtet. Die Wohnung besteht aus einem Vorraum (offen zu Wohnküche), einem WC, einem Bad, einer Wohnküche mit Kochnische und einem kleinen Zimmer.
Die Wohnung wird durch Kunststofffenster belichtet.
Die Raumhöhe beträgt rund 2,50m.
Die Wohnung wird durch eine Gastherme in der Kochnische beheizt und mit Warmwasser versorgt.
Im Vorraum befindet sich der Wohnungsapparat der Gegensprechanlage und der Elektrosicherungskasten der Wohnung.
Im Kellergeschoss wird ein Kellerabteil genutzt. Gemäß Nutzwertfestsetzung sind die Kellerabteile den Wohnungen nicht zugeordnet (kein Zubehör gemäß WEG).
Die Wohnung ist möbliert, die Möblierung und das vorhandene Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Wohnung befindet sich in einem durchschnittlichen Zustand, ersichtliche Mängel und Schäden sind in der nachfolgend angeführten Auflistung der Wohnungsausstattung beschrieben.

Grundstücksgröße: 922 m²
Objektgröße: 41,24 m²

Schätzwert: 105.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 10.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 80.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Besondere Versteigerungsbedingungen:
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Gemäß § 146 EO wird in Abweichung von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen folgendes festgelegt, weil dadurch voraussichtlich ein höherer Erlös zu erzielen ist:
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Das geringste Gebot beträgt 80.000 Euro.
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Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das vom Meistbietenden vor der Erteilung des Zuschlags zu erlegende Vadium (Sicherheit) beträgt: 10.500 Euro
Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Dienststelle:

BG Floridsdorf (016)

Aktenzeichen:

88 E 5/23w

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

25.03.2024

Versteigerungstermin:

am 22.05.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal C, 1. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6

Telefonkontakt:

01/27 770 / 307917

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Einsicht in die Versteigerungsunterlagen:
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Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 88 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2108, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.
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Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
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Sonstiges:

Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder eine sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Zu übernehmende Lasten:
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
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1) die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG)
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2) die allenfalls in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers, soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
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Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
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Grundbuch:

01606 Großjedlersdorf I

EZ:

695

Grundstücksnr.:

12/3

BLNr:

45

Liegenschaftsadresse:

Brünner Straße 121, Klagergasse 5-7

PLZ/Ort:

1210 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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