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Leerstandsabgabe in Österreich

Der bezahlbare Wohnraum in den Städten nimmt immer weiter ab. Aber auch die Immobilienpreise steigen weiter an. Die Auswirkungen treffen am Ende die Durchschnitts- und Geringverdiener. Mit einer Leerstandsabgabe für nicht vermieteten Wohnraum soll das Problem gelöst werden.

Entwicklung in Österreich

Die Forderung nach Abgaben für ungenutzten Wohnraum ist nicht neu. Bereits 1982 sah ein Gesetz entsprechende Abgaben für Wohneigentum in Wien vor. Drei Jahre später erklärte der Verfassungsgerichtshof das Gesetz für verfassungswidrig. Die Bundesländer Tirol und Steiermark beschlossen vor kurzem, solche Abgaben einzuführen. In der Steiermark sollen Eigentümer jährlich bis zu zehn Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zahlen, wenn sie leerstehende Immobilien nicht vermieten.

Der bestehende Interessenkonflikt

Der dauerhafte Leerstand von Wohnimmobilien sorgt für fehlenden Wohnraum in den Städten. Eine hohe Nachfrage trifft auf ein geringes Angebot, was die Mietpreise in die Höhe treibt. Abgaben auf ungenutzte Wohnimmobilien sollen den Leerstand unattraktiv machen, damit sich Eigentümer um die Vermietung der Wohnungen bemühen. Gerade Durchschnitts- und Geringverdiener würden hiervon profitieren. Denn durch ein steigendes Wohnangebot sinken die Mietpreise. Es darf auch nicht vergessen werden, dass Bauland nur begrenzt zur Verfügung steht. Werden leerstehende Wohnungen angeboten, wirkt man gleichzeitig einer uferlosen Bebauung entgegen.

Bei alldem darf nicht vergessen werden, dass die bebauten Grundstücke den Eigentümern rechtlich zugeordnet sind. Sie sind grundsätzlich befugt, frei über ihr Eigentum zu verfügen. Mit einer Leerstandsabgabe wird ihr Eigentumsrecht verkürzt. Ein zu hohes Wohnraumangebot führt zudem zu sinkenden Mieten. Je weiter die Mieten sinken, desto unattraktiver wird der Kauf einer Immobilie. Denn ab einem bestimmten Punkt decken die Einnahmen die Kosten nicht mehr.

Was steht einer bundesweiten Regelung entgegen?

Probleme ergeben sich bei der Frage, ob die Abgabe bei einer Höhe von bis zu zehn Euro jährlich pro Quadratmeter tatsächlich eine Anreizwirkung entfalten kann. Bei einer Wohnung von 100 qm beträgt die Abgabe 1.000 EUR pro Jahr. Gerade für vermögende Großinvestoren stellt dieser Betrag keine große Summe dar. Das Momentum Institut hat errechnet, dass bereits die durchschnittliche Wertentwicklung dieser Wohnungen solche Abgaben ausgleichen kann. Für einen tatsächlichen Anreiz müsse die Abgabe etwa 100 EUR pro Quadratmeter jährlich betragen. Eine Abgabe in dieser Höhe kann nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1985 jedoch nur auf Bundesebene beschlossen werden. Grund hierfür ist die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich Abgaben zur Deckung ihres Verwaltungsaufwands erheben. Durch hohe Abgaben werden Wohnungseigentümer aber regelrecht zur Vermietung leerstehender Wohnungen gezwungen, ohne dass die Höhe in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen des Staates steht. In solchen Fällen ist der Bereich der Wohnraumbewirtschaftung betroffen, für den die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt.

 

 

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