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Miethaus der Gründerzeit

Das Bewertungsobjekt ist im Hochparterre eines vierstöckigen Gebäudes des Typs „Miethaus der Gründerzeit – Straßentrakter“ untergebracht, das laut Bauplan um 1892 errichtet wurde und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss besitzt.

Die betreffende Wohnung, Top 3, befindet sich im Hochparterre des Gebäudes und ist durch eine Einzeltür mit Sicherheitsschloss vom allgemeinen Gang aus zugänglich. Sie besteht aus einer Küche, einem Bad mit WC, zwei Kabinetten, einem Gang und zwei Zimmern. Die Wohnung ist sowohl zur Straße als auch zum Hof hin orientiert und verfügt über Fenster, die in diese Richtungen ausgerichtet sind und aus Kunststoff bestehen. Dank der Konfiguration der Wohnung ist das Querlüften möglich.

Die Beheizung der Räume erfolgt über eine Gastherme, die im Gang installiert ist, und Radiatoren, die in allen Räumen außer dem Gang zu finden sind. Das Objekt ist mit Strom, Wasser, Gas und Kanalisation ausgestattet. Im Rahmen der Begutachtung wurden keine technischen Einrichtungen geprüft. Es können keine Angaben zur elektrischen Anlage gemacht werden. Es wurde ebenfalls keine Überprüfung der Einhaltung verschiedener baurechtlicher Vorschriften (wie z.B. Wiener Bauordnung, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. durchgeführt. Darüber hinaus kann keine Aussage über die Qualität der Feuchtigkeitsisolierung gemacht werden.

 

Grundstücksgröße: 342 m²
Objektgröße: 75,03 m²

Schätzwert: 95.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 9.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 47.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (4441 KB)
Gutachtensergänzung 2023 (512 KB)

Lageplan:

Lageplan (2481 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (949 KB)

Foto(s):

       

Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 49/22y

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

16.05.2023

Versteigerungstermin:

am 2.8.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo. bis Fr. 8:30 bis 12:00 mit einem gültigen Lichtbildausweis – nach vorheriger Terminvereinbarung
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind außerdem in der Ediktsdatei ersichtlich

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG),
4. die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG gem Pkt VIII des Wohnungseigentumsvertrages vom 2000-04-11 (CLNR 29).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 9.500,–. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 33/2013, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit – nach vorheriger tel. Terminvereinbarung – eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind außerdem in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

296

Grundstücksnr.:

1732/1, 1732/2

BLNr:

10

Liegenschaftsadresse:

Eckertgasse 20

PLZ/Ort:

1100 Wien


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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