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Mietzinshaus Baden

Das Wohnhaus (Mietzinshaus) wurde gemäß den Unterlagen im Bauakt der Stadtgemeinde Baden zwischen rund 1850 und rund 1890 errichtet und im 20. Jahrhundert mehrmals umgebaut. Der Gebäudebestand ist L-förmig am Kaiser Franz-Ring und der Welzergasse situiert und besteht aus einem Kellergeschoss (Teilkeller, zwei getrennte Kellerbereiche), einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und nicht ausgebaute Dachböden. Im Gebäude sind eine Ordination und sieben Wohnungen untergebracht.
Das Wohnhaus ist in Massivbauweise errichtet, die Fassade ist verputzt. Das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgebildet. Das Gebäude wird durch Kunststoff- bzw. Holzkastenfenster belichtet.
Die Beheizung der einzelnen Wohnungen erfolgt überwiegend durch Gas-Etagenheizungen, teilweise werden Wohnungen durch Nachtspeicherheizung sowie durch Einzelöfen beheizt. Die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt über Plattenheizkörper.
Die Wohnungen sind teilweise möbliert.
Die Grünflächen sind mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen.
Am Gebäude besteht erhöhter Sanierungsbedarf, das Dach, die Fassaden und teilweise die Fenster sowie die allgemeinen Bereiche des Gebäudebestandes sind altersbeding stark abgenutzt.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße: 2.409 m²
Objektgröße: 758,04 m²

Schätzwert: 2.900.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküchen: Zeitwert NULL Euro.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 290.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 2.900.000,00 EUR

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (7583 KB)

Lageplan:

Lageplan (128 KB)
Stadtplan (115 KB)
Widmung (137 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

6 E 10/23y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

21.02.2024

Versteigerungstermin:

am 16.04.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, Conrad v.Hötzendorf Pl. 6, 2500 Baden, Saal 2

Sonstiges:

KG Mitterberg EZ 78, B-Lnr., 5,7, und 8
Hingewiesen wird besonders auf den erhöhten Sanierungsbedarf laut SV-GA S 6, die Besonderheiten im Zusammenhang mit der Flächenwidmung laut SV-GA S. 8 und die bestehenden Mietverhältnisse laut SV-GA S 9.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Dienstbarkeiten CLNr. 4 und 5: Es wird darauf hingewiesen, dass der Buchberechtigte seine Einwilligung zur Löschung der Dienstbarkeiten erteilt hat, eine Löschung von den Parteien bisher grundbücherlich aber nicht durchgeführt wurde. Im Gutachten wurden die Dienstbarkeiten im Hinblick auf die Löschungserklärung nicht wertmindernd berücksichtigt. Sofern eine Löschung bis zum Verteigerungstermin nicht erfolgt, sind die Dienstbarkeiten ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Allenfalls die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichteten Parteien haben nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichten.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die Parteien haben die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04020 Mitterberg

EZ:

78

Grundstücksnr.:

1/1, .17

BLNr:

5, 7, 8

Liegenschaftsadresse:

Trostgasse 2, Kaiser Franz-Ring 17

PLZ/Ort:

2500 Baden


Veröffentlicht unter Österreich, mehr als 500.000 Euro, Mehrfamilienhaus, Niederösterreich

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