Einfamilienhaus in sehr schlechtem Zustand
Das Haus steht seit längerer Zeit leer. Es ist unbekannt, ob die wasserführenden Leitungen abgefroren sind. Die Bauausführung entspricht nicht den vorliegenden Einreichplänen. Das Dachgeschoss ist in der derzeitigen Ausführung praktisch nicht nutzbar.
Bitte Langgutachten lesen!
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Gemäß § 147 Abs 1 EO kommen als Sicherheitsleistung (Vadium) nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht.
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Zum Zustand der Versteigerungsobjekte wird auf das Schätzungsgutachten vom 03.11.2023 verwiesen.
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An offenen Gemeindeabgaben bestehen laut Mitteilung der Gemeinde Klaffer am Hochficht EUR 1.522,35.
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Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Das heißt, eine Umsatzsteuer fällt nicht an.
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Der Erwerb der Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz (LGBl 88/94 idgF).
Langgutachten (pdf) (9686 KB)
nicht verfügbar
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BG Rohrbach (473)
1 E 7/23v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19.02.2024
am 17.04.2024 um 10:00 Uhr
1. Stock, Verhandlungssaal 1
05 7601 21 27658
Für die Besichtigung der Liegenschaft wird gemäß § 176 Abs 2 EO der
Mittwoch, 10.04.2024, 10:00 bis 11:30 Uhr,
festgesetzt. Die Besichtigung wird von der Gerichtsvollzieherin geleitet. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden. Das Gebäude wird mit dem bei Gericht erliegenden Schlüssel geöffnet werden (§§ 26, 26a EO).
47005 Klaffer
917
5219
17
Passauer Straße 21
4163 Klaffer am Hochficht