GstNr. 4039/2 landwirtschaftlich genutzte Fläche (Änderung in Vorbereitung), und zwar die 1/2 Anteile BLNr. 6 (in Lustenau, im Bereich des östlichen Siedlungsrandes, in dritter Bauplatzreihe nördlich der Vorachstraße gelegene unbebaute – im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Lustenau als Baufläche Wohngebiet – eingetragene Liegenschaft.
Verkehrswert, 1/2-Anteil, ohne rechtlich gesicherte Zufahrt:
297.500,00
Verweis auf vollinhaltliches Gutachten
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium (gemäß § 147 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer Sparurkunde – KEIN BARGELD!) beträgt EUR 29.750,00
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Gemäß § 176 Abs 1 EO hat der Verpflichtete in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte, insbesondere allfällige Mieter bzw Pächter, haben die Besichtigung zu dulden.
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Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
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Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern für eine andere Person ersteigert wird – eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht sind mitzubringen.
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An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Langgutachten (pdf) (4104 KB)
Lageplan (136 KB)
Flächenwidmung (143 KB)
Luftbild Vorarlberg Atlas (136 KB)
Ortsplan (146 KB)
nicht verfügbar
BG Dornbirn (920)
13 E 645/23w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
03.01.2024
am 28.02.2024 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Dornbirn, Kapuzinergasse 12, 6850 Dornbirn, Verhandlungssaal 28/II. Stock
05 76014 3486 08, 05 76014 3486 47
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht nach vorheriger Terminvereinbarung während der Amtszeiten eingesehen werden.
Nach den Erhebungen der Sachverständigen verfügt die gegenständliche Liegenschaft über keine rechtlich gesicherte Zufahrt. In der Natur ersichtlich ist lediglich ein Weg mit gepflasterten Fahrspuren. Es sind jedoch keine Dienstbarkeiten des Geh- und Fahrrechtes zugunsten des GStNr. 4039/2 über die angrenzenden Liegenschaften im Grundbuch einverleibt. Nach dem Kaufvertrag vom 20.04.1998, TZl 5530/98, Pkt 3 letzter Absatz, handelt es sich bei dem Grundstück um ein als Garten genutztes Grundstück ohne Zufahrt. Der Versteigerung wird der vom Sachverständigen ermittelte Verkehrswert ohne rechtlich gesicherte Zufahrt zugrundegelegt.
92005 Lustenau
2438
4039/2
6, 1/2 Anteile
Vorach
6890 Lustenau