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Pitten Haus

Das Grundstück 83/1, gelegen im malerischen Ortsteil Sautern, der westlich von Pitten liegt, besticht durch seine rechteckige Form und die leicht südwärts geneigte Lage. Die Immobilie ist durch die nördlich gelegene Sauterner Straße gut erschlossen, während eine Bahnlinie an der südlichen Grenze entlangführt. Diese Kombination bietet den Bewohnern einen idyllischen Wohnort mit guter Verkehrsanbindung.

Die unmittelbare Umgebung der Liegenschaft ist größtenteils mit Wohnhäusern bebaut, was einen ruhigen und familienfreundlichen Charakter der Gegend unterstreicht. Trotz der ländlichen Atmosphäre sind alle Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs gut zu erreichen. In nur etwa 2 km Entfernung liegt der Ort Pitten, der unter anderem öffentliche Haltestellen, Gaststätten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bankstellen und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Für weitere Bedürfnisse bietet die Bezirkshauptstadt Neunkirchen ein breiteres Angebot an infrastrukturellen Einrichtungen.

Das Hauptgebäude auf dem Grundstück ist ein Wohnhaus, welches 1966 seine Baugenehmigung erhielt und 1970 bezugsfertig war. Dieses zweigeschossige Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und besteht aus einem Keller- und Erdgeschoss. Derzeit ist das Dachgeschoss unausgebaut und bietet damit zusätzliches Potenzial. Das Erdgeschoss bietet ein gut durchdachtes Raumkonzept mit WC, Badezimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Abstellraum, Kinderzimmer und Vorraum. Im Kellergeschoss befinden sich ein Heizraum, drei Lagerräume und ein weiterer Vorraum.

Zusätzlich zum Wohnhaus gibt es auf dem Grundstück ein Nebengebäude, das 1974 errichtet wurde. Trotz seiner Massivbauweise und der Tatsache, dass es einstöckig ist, befindet es sich in einem mäßigen Zustand. Weiterhin gibt es auf dem Grundstück einen ehemaligen Hühnerstall. Obwohl dieser keinen Marktwert darstellt, könnte er für zukünftige Eigentümer von Interesse sein, die eine Selbstversorgung anstreben oder eine Tierhaltung in Betracht ziehen.

Die Außenanlagen der Liegenschaft bieten neben einer großzügigen Grünfläche auch eine Terrasse, die direkt an das Wohnhaus angrenzt. Der Garten ist mit Sträuchern bepflanzt und bietet eine grüne Oase für erholsame Momente. Die Zufahrts- und Zugangsflächen zum Wohnhaus sind mit Waschbetonplatten belegt, was sowohl optisch ansprechend ist als auch eine einfache Pflege ermöglicht. Der Vorgarten ist ebenfalls begrünt und mit Sträuchern bepflanzt, befindet sich jedoch derzeit in einem ungepflegten Zustand.

Diese einzigartige Immobilie bietet eine seltene Gelegenheit, in einer ruhigen, ländlichen Gegend zu leben, ohne auf städtische Annehmlichkeiten verzichten zu müssen. Die Nähe zu Pitten und Neunkirchen

sorgt dafür, dass alle Anforderungen des Alltags erfüllt werden können. Das großzügige Grundstück und die Möglichkeit, das Gebäude nach eigenen Wünschen zu gestalten, machen dieses Angebot zu einer seltenen Gelegenheit für alle, die auf der Suche nach einer Immobilie mit Potential sind.

In Bezug auf den Zugang bietet die Sauterner Straße einen bequemen und unkomplizierten Zugang zum Grundstück. Die nördlich angrenzende Straße gewährleistet sowohl den Zugang als auch die Zufahrt zum Grundstück. Der Zugang zum Wohnhaus erfolgt über eine Stiege mit Kunststeinbelag, die zur Terrasse führt. Ein Teil der Terrasse ist durch den auskragenden Dachstuhl überdacht, der auf eine Natursteinsäule gestützt ist. Zur zusätzlichen Sicherheit gibt es im Bereich der Terrasse ein Metallgeländer.

Die Terrasse selbst bietet einen perfekten Ort für Outdoor-Aktivitäten, entspannte Abende oder einfach nur zum Genießen des schönen Ausblicks. Sie ist mit Waschbetonplatten ausgelegt und verfügt über Waschbetonstufen zum Garten. Außerdem befindet sich im Garten ein Sickerschacht, in den teilweise die Dachwässer des Wohnhauses abgeleitet werden.

Das Nebengebäude auf dem Grundstück verfügt über ein Pultdach mit Wellplatteneindeckung. Die Innenwände sind verputzt, während die Fassadenflächen Kratzputzausführung mit Färbelung aufweisen. Das Gebäude ist aktuell vollgeräumt und in einem mäßigen Zustand, bietet jedoch viele Möglichkeiten für eine sinnvolle Nutzung.

Eine weitere Besonderheit des Grundstücks sind die Zäune, die das Grundstück auf verschiedenen Seiten begrenzen. Auf der Westseite ist ein Maschenzaun auf Betonsäulen montiert, der das Grundstück abgrenzt. Ähnlich verhält es sich mit einem weiteren Maschenzaun auf der Rückseite. Auf der Ostseite befindet sich ein weiterer Maschenzaun, der jedoch nicht zum Grundstück gehört.

 

Grundstücksgröße: 967 m²
Objektgröße: 93,00 m²

Schätzwert: 180.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 18.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 162.000,00 EUR

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (802 KB)

Lageplan:

Lageplan (47 KB)
Mappenblatt (63 KB)

Grundriss(e):

Grundriss KG (58 KB)
Grundriss Nebengebäude (80 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 14/21y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

08.05.2023

Versteigerungstermin:

am 22.06.2023 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

BG Neunkirchen Triester Straße 16, Verhandlungssaal 1, EG

Telefonkontakt:

+43 2635 62031 DW 120

Besichtigungszeit:

16.6.2023, 17:00 Uhr – 19:00 Uhr, 2823 Pitten, Sauterner Straße 129.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

in das Gutachten beim Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 2. Stock, Zimmer 2.24, von Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Für 16.6.2023, 17:00 – 19:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren. Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 4.301,47 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.  Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23337 Sautern

EZ:

345

Grundstücksnr.:

83/1

BLNr:

2 und 3

Liegenschaftsadresse:

Sauterner Straße 129

PLZ/Ort:

2823 Pitten


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Einfamilienhaus, Niederösterreich, Österreich

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