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Büro Wien Favoriten

Die Objekte Top 5 und Top 6 sind in natura zusammengelegt und werden augenscheinlich als Büro genutzt. Es besteht aus einem Vorraumbereich mit Kochzeile, zwei straßenseitigen Zimmern und einem rückwertigen Raum. Ein WC oder Sanitärbereich befindet sich nicht im Objektverband. Das vorgelagerte Gang WC ist baulich in das Nachbarobjekt Top 7 integriert.
Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Einheit nicht möglich. Die Fenster sind als Holzkastenfenster ausgeführt. Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss. Die Beheizung erfolgt mittels einer Gastetagenheizung und Heizkörpern in den Zimmern 1 und 2.
Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt.
Das Objekt Top 7 wird über einen gemeinsamen Eingang/Vorraum mit Top 5 und Top 6 betreten. Am Tag der Befundaufnahme war das Objekt nicht zugänglich, sondern noch vermietet. Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Befundaufnahme im bewertungsgegenständlichen Objekt (im Jahr 2020) konnte die Wohnung Top 7 besichtigt werden und gliederte sich dazumal in einen Vorraumbereich mit Küche, ein WC, ein Bad sowie ein straßenseitiges Zimmer und ein hofseitiges Kabinett. Laut Auskunft durch den Masseverwalter wurde die Wohnung Top 7 am 01. Juni 2022 an diesen zurückgestellt und Fotos von dieser übermittelt.
Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Einheit gut möglich. Die Fenster sind als Kunststoffisolierglasfenster ausgeführt. Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss. Die Beheizung erfolgt mittels Infrarotheizquellen in den Räumen.
Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt.

Grundstücksgröße: 476 m²
Objektgröße: 98,93 m²

Schätzwert: 234.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 23.400,00 EUR
Geringstes Gebot: 234.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen!


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (685 KB)
Langgutachten (pdf) (6628 KB)

Lageplan:

Lageplan (4649 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (4036 KB)

Foto(s):

    

Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 55/22f

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

01.02.2023

Versteigerungstermin:

am 15.3.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG),
4. die Reallast der Herstellung des richtigen Niveaus für Commune Wien (CLNR 1).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt:
Hinsichtlich BLNR 35, 36, 37 zusammen: EUR 23.400,–,
hinsichtlich BLNR 58 und 61 zusammen: EUR 18.200,–.
Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 EO idF EO-Nov 2000 insofern von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als gemäß des rechtskräftigen Beschlusses des Bezirksgerichtes Favoriten vom 28.12.2022 (ON 12)
a. die wie folgt bezeichneten Miteigentumsanteile der verpflichteten Partei, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer Wohnung verbunden ist, nämlich
Anteil
KG
EZ
Bezeichnung der Liegenschaft
Schätzwert
1.
348/14424
01101 Favoriten
1769
B LNR 35, verbunden mit Wohnungseigentum an W 5
Adresse: 1100 Wien,Van-der-Nüll-Gasse 41/ Davidgasse 32
Gesamtfläche der Liegenschaft 476 m²
Gst Nr 2549
Nutzfläche des Obektes (W 5): 28,57 m²
EUR 53.000,-
2.
540/14424
01101 Favoriten
1769
B LNR 36, verbunden mit Wohnungseigentum an W 7
Adresse: 1100 Wien,Van-der-Nüll-Gasse 41/ Davidgasse 32
Gesamtfläche der Liegenschaft 476 m²
Gst Nr 2549
Nutzfläche des Objektes (W 7): 41,79 m²
EUR 86.000,-
3.
348/14424
01101 Favoriten
1769
B LNR 37, verbunden mit Wohnungseingetum an W 6
Adresse: 1100 Wien,Van-der-Nüll-Gasse 41/ Davidgasse 32
Gesamtfläche der Liegenschaft 476 m²
Gst Nr 2549
Nutzfläche des Objektes (W 6): 28,57 m²
EUR 53.000,-
gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO gemeinsam unter Zugrundelegung des Schätzwertes von EUR 234.000,- versteigert werden,
und die wie folgt bezeichneten Miteigentumsanteile der verpflichteten Partei, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer Wohnung verbunden ist, nämlich
Anteil
KG
EZ
Bezeichnung der Liegenschaft
Schätzwert
4.
720/14424
01101 Favoriten
1769
B LNR 58, verbunden mit Wohungseigentum an Werkstätte A
Adresse: 1100 Wien,Van-der-Nüll-Gasse 41/ Davidgasse 32
Gesamtfläche der Liegenschaft 476 m²
Gst Nr 2549
Nutzfläche des Objektes (Werkstätte A): 75,28 m²
EUR 94.000,-
5.
528/14424
01101 Favoriten
1769
B LNR 61, verbunden mit Wohnungseigentum an Werkstätte B
Adresse: 1100 Wien,Van-der-Nüll-Gasse 41/ Davidgasse 32
Gesamtfläche der Liegenschaft 476 m²
Gst Nr 2549
Nutzfläche des Objektes (Werkstätte B): 55,15 m²
EUR 63.000,-
gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO gemeinsam unter Zugrundelegung des Schätzwertes von EUR 182.000,- versteigert werden.
b.
der Versteigerung der unter a. genannten Miteigentumsanteile der verpflichteten als geringstes Gebot jeweils der unter Punkt a. genannte Schätzwert, sohin EUR 234.000,- hinsichtlich der in a. 1.-3. näher definierten Anteile und EUR 182.000,- hinsichtlich der unter Punkt a. 4.-5. näher definierten Anteile, zugrunde gelegt wird..
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 33/2013, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit nach vorheriger (telefonischer) Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

1769

Grundstücksnr.:

2549

BLNr:

35, 36 und 37

Liegenschaftsadresse:

Davidgasse 32

PLZ/Ort:

1100 Wien


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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