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Wie sich Covid-19 auf Zwangsversteigerungen in Österreich auswirkt

Covid-19 beeinflusst das tägliche Leben in Österreich und darüber hinaus massiv. Geschäfte bleiben geschlossen, die Nachfrage nach Gütern sinkt und die Matura wird zum Wackelkandidaten. Dabei steht umgehend die Frage im Raum, wie sich das Coronavirus auf das Insolvenzrecht auswirkt. Schließlich ist auch der Immobilienmarkt je nach Region, Mieter und Verwendungszweck des Gebäudes schwer von der Pandemie gezeichnet.

 

Coronavirus und das Insolvenzrecht – das müssen Sie wissen

 

Obwohl Einnahmen auf unbestimmte Zeit wegbrechen und finanzielle Hilfen derzeit noch überschaubar sind: Das Insolvenzrecht in Österreich zeigt sich unbeeindruckt von der weltweiten Krise. So änderte sich in der Insolvenzantragspflicht bis dato nichts. Da Covid-19 mittlerweile jedoch als Naturkatastrophe anerkannt wird, gibt es eine gute Nachricht für Betroffene. Diese besagt, dass die 60-tägige Frist nach § 69 Abs 2a IO nun legal auf 120 Tage verdoppelt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zahlungsunfähigkeit durch Corona verursacht wurde. Gleichzeitig ist diese Information für Betroffene wohl nur ein Wermutstropfen. Denn viele von ihnen kämen ohne das Coronavirus wohl nicht in Zahlungsschwierigkeiten.

Werden 2020 vermehrt Zwangsversteigerungen eintreten?

 

 

Können Schuldner darlegen, dass sie unter krisenbedingten Liquiditätsengpässen leiden, lässt sich das Risiko von Zwangsversteigerungen zumindest senken. Jedoch sollten sie beachten, dass Banken nun sehr genau prüfen, wer einen Kredit erhält. Dieser Zustand wird sich auch zukünftig fortsetzen. Aus diesem Grund könnte das Virus mit Abklingen der Pandemie indirekt doch für

zahlreiche Zwangsversteigerungen verantwortlich sein. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen lediglich zaghaft auf ein positives Ausgangsniveau zurückbewegt.Ob 2020 vermehrt pandemiebedingte Versteigerungen eintreten, lässt sich schwer pauschalisieren. Die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch mit jedem Tag, an dem Betriebe geschlossen sein müssen.

 

Drei wertvolle Tipps für Betroffene

 

covid19-coronaWesentlich für Betroffene ist, tatsächliche und geschätzte Verluste nach Möglichkeiten festzuhalten. Dies gibt Ihnen mehr Handlungsspielraum im Rahmen von Kreditverhandlungen. Zugleich verschafft es einen guten Überblick bezüglich der momentanen Vermögensverhältnisse. Hierdurch lassen sich möglicherweise eintretende Liquiditätsengpässe leichter einschätzen.

Zudem sollten Sie die Verschlankung Ihres Immobilienbestands bevorzugen. Banken gewähren derzeit keine oder lediglich ungünstige Kreditlinien für spekulative Objekte. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass das Fallen der Preise für Wohn- oder Gewerbeeigentum angenommen wird.

Unabhängig davon, wie sich die Weltwirtschaft in 2020 entwickeln wird – trotz aller Bemühungen sind Einschränkungen und Verluste für einzelne Personengruppen denkbar. So gilt, nach Möglichkeiten zeitnah das Gespräch mit Experten zu suchen. Diese können dabei helfen, erzwungene Versteigerungen zu vermeiden oder je nach Liquidität hinauszuzögern.

 

 

 

Bildquelle: Alexander Hauk / alexander-hauk.de  / pixelio.de

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