Seit Inkrafttreten der drastischen Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens in Österreich durch das neuartige Coronavirus stehen insbesondere Kleinstunternehmen und von Lohneinbußen betroffene Privatleute vor zum Teil großen Problemen. Denn auch während in der Kasse Ebbe herrscht, laufen alle festen Kosten zu 100 % weiter. Für die um ihre Existenz bangenden Firmen, Familien und Einzelpersonen kommen jetzt gute Nachrichten aus Wien. Ein neues Gesetz der Bundesregierung verfügt die dreimonatige Stundung von Raten für Kredite.
Viele Menschen in Österreich wissen derzeit nicht weiter. SARS-CoV-2 ist auf dem besten Weg, sie zu ruinieren. So geht es auch Margot M. aus Graz. Die 32-jährige alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern im Kindergartenalter betreibt seit drei Jahren einen kleinen Friseursalon. Die bei der Existenzgründung aufgenommenen Kredite für die Einrichtung sowie der zusätzliche Privatkredit für das erst ein Jahr alte Auto drohen Sie momentan zu erdrücken. „Ganz ehrlich“, sagt die Arbeitgeberin von zwei Festangestellten und einem Lehrling. „So eine Situation war doch wirklich nie denkbar. Es gab immer schon schlechte Phasen, aber dass die Einnahmen unter dem Strich über Wochen und Monate konsequent bei Null liegen – das hat es nie zuvor gegeben.“
Drei Monate Atempause

Wichtiges Kriterium: Unzumutbarkeit der Zahlung
Das Kriterium der Unzumutbarkeit trifft zu, wenn die zahlungspflichtigen Privatpersonen durch eine Zahlung nicht mehr zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes und zur Erfüllung ihrer Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen in der Lage wären. Für Kleinstunternehmen gilt: Die Zahlung würde die wirtschaftliche Fortexistenz des Betriebs bedrohen.
Um in den Genuss der Stundung zu kommen, müssen Privatiers und Unternehmer übrigens nicht viel tun. Nachdem die Bank kontaktiert wurde reicht es, ganz einfach die Zahlung einzustellen. Sofern Kunde und Bank nichts anderes verabreden, gilt dann die stillschweigende Verlängerung des Vertrags um drei Monate, einsetzend nach Ablauf der Stundungsfrist am 30. Juni. Kunden müssen also nichts nach-, sondern lediglich ab diesem Zeitpunkt wie vorher gewohnt weiter bezahlen.
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