Haus in der Obersteiermark
Hinzuweisen ist, dass die bewertungsgegenständliche Wohnung W 9 nicht vermietet
ist und von Frau G., Verpflichtete, bewohnt wird.
Laut Übergabsvertrag vom 30.10.2012 besteht ein unentgeltliches lebenslängliches
Wohnungsgebrauchsrecht für Frau G..
Das Wohnungsgebrauchsrecht umfasst das unentgeltliche alleinige Wohnungsgebrauchsrecht in einem der Zimmer der Wohnung mit der Berechtigung zur allgemeinen Benutzung von
Küche, Wohnzimmer, Bad und WC und der allgemein zugänglichen Räumlichkeiten.
Sollte die Wohnungsberechtigte aufgrund einer ärztlichen Verordnung dauerhaft in eine
öffentliche Anstalt (z.B. Pflegeheim) aufgenommen werden, so erlischt das
Wohnungsgebrauchsrecht. Die Wohnungsberechtigte erklärt schon jetzt ausdrücklich, dass das Wohnungsgebrauchsrecht durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung
im Zusammenhang mit diesem Vertrag grundbücherlich gelöscht werden kann. Die
Vertragsparteien vereinbaren weiters, dass die anteiligen Betriebskosten und anteiligen
Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Wohnungsgebrauchsrechtes für die
Eigentumswohnung von der Wohnungsberechtigten zu zahlen sind.
Hausverwaltung:
Laut schriftlicher Mitteilung vom 31.07.2019 der Hausverwaltung Ennstal beträgt die
aktuelle monatliche Vorschreibung betreffend der bewertungsgegenständlichen
Wohnung W 9 gesamt € 134,78.
Der Stand der Rücklage beträgt 31.07.2019 € 39.924,69.
Energieausweis:
Ein Energieausweis ist für die Liegenschaft vorhanden.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung 9 ist mit
Kunststofffenstern ausgestattet und befindet sich im 2. Obergeschoss.
Ein Personenaufzug ist in dem Wohnhaus nicht vorhanden. Laut Sachbeschluss
vom 09.06.1987 ist ein Kellerabteil zu der bewertungsgegenständlichen Wohnung
dazugehörig. Laut Auskunft von Frau G., Verpflichtete, erfolgt
die Beheizung mittels einer Gas – Zentralheizung. Es wird darauf hingewiesen, dass
laut Auskunft der Verpflichteten Strom und Gas seit Februar 2018 abgemeldet
wurden. Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft von Frau G.,
Verpflichtete, eine Garage zu der bewertungsgegenständlichen Wohnung
dazugehörig ist. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung Ennstal vom
06.08.2019 wurde mir diesbezüglich mitgeteilt, dass die Garagen von den
Wohnungseigentümern in Eigenregie errichtetet wurden. Reparaturen werden aus
der Reparaturrücklage des Wohnhauses bezahlt.
Der Gesamtzustand der bewertungsgegenständlichen Wohnung ist als
durchschnittlich erhalten zu bezeichnen.
Laut Sachbeschluss vom 09.06.1987 beträgt die Wohnnutzfläche der
bewertungsgegenständlichen Wohnung W 9 77,64 m².
Loggia: 6,00 m² Nutzfläche
Kellerabteil: 10,07 m² Nutzfläche
Hinzuweisen ist, dass die Objektgröße augenscheinlich durch den Sachverständigen
kontrolliert wurde. Eine Neuvermessung durch den Sachverständigen wurde nicht
durchgeführt.
Grundstücksgröße: 2.198 m²
Objektgröße: 77,64 m²
Schätzwert: 43.700,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 9.200,00 EUR
Geringstes Gebot: 46.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:Der gerundete Verkehrswert, laut Grundbuch 85/1066 Anteile, EZ 353, Grundbuch 60331
Liesingthal, BLNr. 19, verbunden mit Wohnungseigentum an W 9, ohne Berücksichtigung
des Wohnungsgebrauchsrechtes von Frau G., zum Bewertungsstichtag
30.07.2019 beträgt gerundet:
EUR 92.000,-
( Euro Zweiundneunzigtausend )
Der gerundete Verkehrswert, laut Grundbuch 85/1066 Anteile, EZ 353, Grundbuch 60331
Liesingthal, BLNr. 19, verbunden mit Wohnungseigentum an W 9, mit Berücksichtigung
des Wohnungsgebrauchsrechtes von Frau G., zum Bewertungsstichtag
30.07.2019 beträgt gerundet:
EUR 43.700,-
( Euro Dreiundvierzigtausendsiebenhundert )
Gericht: | BG Leoben |
Aktenzeichen: | 603 16 E 3/19t |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 07.04.2020 |
Versteigerungstermin: | am 14.05.2020 um 09:30 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Leoben, Saal H, 1. Stock |
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Grundbuch: | 60331 Liesingthal |
EZ: | 353 |
Grundstücksnr.: | 39/4, 39/5 |
BLNr: | 19 |
Liegenschaftsadresse: | 12. Februar-Straße 64 |
PLZ/Ort: | 8770 St. Michael in der Obersteiermark |
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