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Immobilie Bezirk Neusiedl am See

Die Immobilie in Tadten, an der Oberen Hauptstraße 78, ist durch ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Wohnhaus mit direktem Zugang zum Innenhof von der Straße aus gekennzeichnet. Das Wohnhaus ist in geschlossener Bauweise errichtet. Eine Erweiterung der Wohnfläche entlang der nördlichen Grundstücksgrenze erfolgt durch einen gartenseitigen Anbau, gefolgt von einem Zubau, der früher als Stallungen diente – siehe Aufmaßskizze.

Die Bauten weisen einen Ausbauzustand auf, der ihrer Bauzeit und Bauweise entspricht. Es besteht allerdings ein erheblicher Instandsetzungs- und Instandhaltungsbedarf. Starke Gebrauchsspuren und Anzeichen aufsteigender Feuchtigkeit sind erkennbar. Zudem existiert in den im Langgutachten beschriebenen Teilen des Wohntraktes an der nordwestlichen Gebäudeseite ein Fertigstellungs- und Instandhaltungsbedarf.

Decken-, Wand- und Bodenbeläge sind teilweise unfertig oder fehlen an Übergangsstellen. Die Haustechnik ist nicht fertiggestellt, und Sanitäranlagen sind nur im Rohbau oder als Provisorien vorhanden. Oberflächen im Umbaubereich sind teilweise ohne Beläge und nur mit Gipskarton fertiggestellt. Die Wasserleitung wurde laut Angaben im Rahmen der Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Haus neu verlegt, beginnend mit dem neu geschaffenen Kellerraum unter dem hofseitigen Zubau.

An der Ostseite befindet sich eine Scheune mit Durchfahrt zur Hintergasse, die als Werk- und Abstellraum genutzt wird und sich in einem mäßigen Erhaltungszustand befindet, entsprechend ihrem Alter und Bauweise. Die Außenanlagen, Einfriedungen und Befestigungen, einschließlich der Begrünung und Bepflanzung, sind vernachlässigt und benötigen Fertigstellung und Instandhaltung.

Ein einfaches, älteres Holzsalettl befindet sich im hinteren Gartenbereich. Die Beschreibung basiert auf einer Ortsbesichtigung und dem Bauakt und erfolgt ohne Funktionsprüfung der technischen Anlagen. Die vorliegende Befundaufnahme stellt keine Zustandsbeurteilung im Sinne der ÖNORM B1300 dar.

Die ÖNORMEN dienen nur als Referenz, Informationsquelle und Bewertungsgrundlage, sofern im Befund oder im Gutachten explizit auf einen spezifischen Punkt oder ein konkretes Diagramm, eine Tabelle etc. Bezug genommen wird. Die Erwähnung einer ÖNORM oder Teilen einer ÖNORM bedeutet nicht, dass eine ÖNORM in ihrer Gesamtheit vom Sachverständigen angewendet wird.

Grundstücksgröße: 764 m²
Objektgröße: 496,22 m²

Schätzwert: 37.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör, insbesondere auch alle Gebäudeausstattungen wie z.B. Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, samt deren Anlagen und Gerätschaften.
Im Verkehrswert sind auch alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke, wie z.B. die vorhandenen Außenanlagen, Einfriedungen, sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bzw. entsprechende Anlagen enthalten. Bei nicht gesondert ausgewiesener Bewertung des o. a. Zubehörs ist dieses im Wertansatz des Gebäudewertes berücksichtigt.
Inventar, insbesondere Möbel, sind nicht Gegenstand dieser Wertermittlung.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

3.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

37.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der gegenständlichen Versteigerung um keine Zwangsversteigerung handelt, sondern um die Versteigerung einer gemeinsamen Liegenschaft im Sinne der §§ 352 ff. EO.
Auf die Besonderheiten dieses Verfahrens, insbesondere darauf, dass gemäß § 352a Abs. 2 EO sämtliche Lasten vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind, wird explizit hingewiesen.
Seitens der Erste Bank wurde per 06.03.2023 ein aushaftender Restsaldo zu TZ 3170/2017 in der Höhe von € 163.452,04 angegeben (siehe Langgutachten). Laut ergänzender Auskunft der Bank ist ein Schuldnerwechsel bzw. Einstieg in den Kreditvertrag nicht möglich.
Mit Verweis auf die Regelung des §143 (2) EO, wonach bei Vorliegen von Lasten, die auf den Ersteher von Rechtswegen über gehen, der Wert zu ermitteln ist, den die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der Last hat, sind diese Lasten gegebenenfalls vom unbelasteten Verkehrswert in Abzug zu bringen, da sie den Wert der Liegenschaft mindern.
Wie unter Punkt 2.4. ausgeführt, sind per 06.03.2023 Vorschreibungen der Gemeinde in der Höhe von € 418,39 für Öffentliche Angaben offen.
Der Burgenländische Müllverband weist per 07.03.2023 einen Gesamtrückstand von € 658,58 aus.
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland weist per 08.03.2023 eine geschätzte Wassergebührenforderung in der Höhe von € 453,52 aus. Es wurde jedoch der letzte Wasserabgaben-Bescheid am 28.04.2022 mit einem geschätzten Zählerstand erstellt, da im letzten Jahr kein Stand übermittelt wurde. Eine genaue Endabrechnung kann nur nach der abschließenden Wasserzählerablesung erfolgen.
Falls die Gemeinde bzw. der Müll- und der Wasserleitungsverband ihre offenen Rückstände als dingliche Last einfordern, würde für die gegenständliche unbelastet bewertete Liegenschaft mit der eventuellen dinglichen Forderung der Gemeinde bzw. Müll- und Wasserleitungsverbandes sowie des aushaftenden Restsaldos zu TZ 3170/2017 in der Höhe von € 163.452,04 ein BELASTETER VERKEHRSWERTder bewertungsgegenständlichen Anteile betragen: € 37.000.-ZUZÜGLICH Übernahme SÄMTLICHER LASTEN (derzeit in Summe € 164.982,53) vom Ersteher OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT gemäß §352a Abs. 2 EO.
Der Sachveständige weist darauf hin, dass explizit empfohlen wird, vor Erwerb der Liegensschaft zum Stand der eventuell bestehenden (weiteren) dinglichen offenen Forderungen Auskünfte bei der Gemeinde einzuholen und die Liegenschaft zu besichtigen!


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (9110 KB)

Lageplan:

Lageplan (41 KB)

Grundriss(e):

Aufmaszskizze (48 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Neusiedl am See (320)

Aktenzeichen:

4 E 12/22z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

25.04.2023

Versteigerungstermin:

am 1.6.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Erdgeschoß, Verhandlungssaal B

Telefonkontakt:

02167/2412-34

Besichtigungszeit:

7162 Tadten, Obere Hauptstraße 78, am 17.5.2023, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

täglich von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 1. Stock, Zimmer 1.01

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Pfandrecht zugunsten der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (C-LNr. 5) im Höchstbetrag von EUR 182.000,–, derzeit aushaftend mit ca EUR 163.452,04 mehr oder weniger.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist beim Versteigerungstermin in Form eines Sparbuches zu erlegen.
Die verpflichtete Partei hat auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 nicht verzichtet.


Grundbuch:

32024 Tadten

EZ:

185

Grundstücksnr.:

442/10

BLNr:

7+8

Liegenschaftsadresse:

Obere Hauptstraße 78

PLZ/Ort:

7162 Tadten


Veröffentlicht unter bis 50.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Sonstige Immobilien

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