Das teilunterkellerte 2-geschossige in Massivbauweise 1966 bewilligte Wohnhaus mit Satteldach wurde 1974 aufgestockt und westseitig eine Garage mit darüber befindlichen Terrasse angebaut. 2016 wurde an der Südostseite des bestehenden Wohnhauses in einer L-Form ein 2-geschossiger Zubau in Massivbauweise mit Walmdach für eine 2. Wohneinheit errichtet mit einer Verbindung im Obergeschoss zum bestehenden Wohnhaus. An der Nordostecke wurde eine Doppelgarage errichtet. Dem Zubau mit eigenem Eingang ist das OG des bestehenden Wohnhauses zugeordnet. Das Erdgeschoss des Wohnhauses ist den Wohnberechtigten zugeordnet. Zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss sowie dem gemeinsam genutzten Kellergeschoss in dem der Heizraum und das Pelletslager situiert sind besteht eine direkte Verbindung. Beim Zubau ist der Außenputz noch nicht angebracht und es fehlen Abschlussarbeiten im Außenbereich (Terrasse und Zugänge betoniert ohne Fliesen). Die Garage und die darüberliegende Terrasse des Wohnhauses sind sanierungsbedürftig. Wohneinheit 1 im EG hat 79,21 m². Wohneinheit 2 (Zubau EG und OG und OG Bestand) hat 209,22 m².
Sonstige Hinweise:
Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
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Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
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Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (6645 KB)
Lageplan:
nicht verfügbar
Grundriss(e):
Grundriss (845 KB)
Grundriss (903 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Eferding (450)
Aktenzeichen:
5 E 2/23w
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
07.11.2023
Versteigerungstermin:
am 18.12.2023 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Eferding, Saal Nr. 1.05/1. Stock
Telefonkontakt:
05760121 47270
Sonstiges:
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
Grundbuch:
45013 Hartkirchen
EZ:
1531
Grundstücksnr.:
1102/2
BLNr:
7
Liegenschaftsadresse:
Haizing 29
PLZ/Ort:
4081 Hartkirchen