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Siedlungshaus in Wien

Das Einfamilienhaus / Siedlungshaus wurde um das Jahr 1955 erbaut und ist in offener Bauweise auf dem Grundstück errichtet. Umbauten erfolgten um das Jahr 1965. Das Wohnhaus besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss.
Das Kellergeschoss besteht aus einer Waschküche, einem Heizraum, einem Tankraum und weiteren Kellerräumen. Die Raumhöhe im Kellergeschoss beträgt rund 1,90m.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Windfang, einem Vorraum, einem WC, einer Küche und zwei Zimmern. Die Raumhöhe im Erdgeschoss beträgt rund 2,60m.
Das Dachgeschoss besteht aus Vorraum, einem kleinen WC, zwei Zimmern und einem unausgebauten Dachbodenraum. Dem Vorraum ist gartenseitig eine Terrasse vorgelagert. An den Außenwänden sind Dachschrägen vorhanden, sodass die Raumhöhe teilweise sehr eingeschränkt ist.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Die Fassade ist bis auf die verputze Westseite mit Eternitplatten verkleidet. Die natürliche Belichtung der Räume erfolgt durch Kunststofffenster bzw. Holz-Dachflächenfenster. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine ölbefeuerte Hauszentralheizungsanlage im Kellergeschoss.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen und weist einen ungepflegten Zustand auf. Die Einzäunung erfolgt durch einen Maschendrahtzaun.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Das Einfamilienhaus in Wien befindet sich in einem dem Alter entsprechend abgenutzten Zustand.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße: 468 m²
Objektgröße: 97,00 m²

Ausrufpreis: 529.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

alte einfache Küchenausstattung, Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 41.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 418.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Verkehrswert/Schätzwert ohne Lasten: € 529.000,-
Fruchtgenussrecht C-LNR. 1: € -111.000,-
Fruchtgenussrecht C-LNR. 2: € -51.000,-
Verkehrswert mit Rechte und Lasten (Fruchtgenussrechten): € 367.000,-


 

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Langgutachten:

Beilagen (pdf) (3625 KB)
Langgutachten (pdf) (2229 KB)

Lageplan:

Stadtplan (52 KB)
Widmung (59 KB)

Grundriss(e):

GrundrissKG (134 KB)
GrundrissDG (140 KB)
GrundrissEG (100 KB)

Foto(s):

          

Dienststelle:

BG Floridsdorf (016)

Aktenzeichen:

33 E 15/21h

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

07.03.2023

Versteigerungstermin:

am 14.04.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal F, 2. Stock Altbau

Telefonkontakt:

01/27 770 / 276

Besichtigungszeit:

Die zu versteigernde Liegenschaft kann von Bietinteressenten am 13.4.2023 von 10 Uhr bis 13 Uhr (keine Voranmeldung nötig) besichtigt werden. Der Betreibende hat mitgeteilt, dass er zu dieser Zeit die Besichtigung ermöglichen wird.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Einsicht in die Versteigerungsunterlagen:
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Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 33 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2106, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.
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Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
das Fruchtgenussrecht für W., geb. xxxxxx, CLNR 1
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Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder eine sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
*


Grundbuch:

01616 Stammersdorf

EZ:

3404

Grundstücksnr.:

295/31 und .1357

BLNr:

2 und 3

Liegenschaftsadresse:

Clessgasse 4

PLZ/Ort:

1210 Wien


Veröffentlicht unter Einfamilienhaus, mehr als 500.000 Euro, Österreich, Wien

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