Menü Schließen

St. Michael im Lungau,

BLNr 23 (242/2032 Anteile), verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 5, Postplatz 268, 5582 St. Michael im Lungau, Gst-Nr .302 Bauland – Kerngebiet Baufläche (Gebäude), und Gst-Nr 444/3 Bauland – Kerngebiet, Gärten mit einer Gesamtfläche von 1105 m², Wohnnutzfläche von 119,10 m²

Grundstücksgröße: 1.105 m²
Objektgröße: 119,10 m²

Schätzwert: 237.200,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche mit Elektrogeräten

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 10.000,00 EUR
Vadium: 23.720,00 EUR
Geringstes Gebot: 118.600,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Zu den Liegenschaftsanteilen BLNr 23 (Top 5) gehört als Zubehör: Einbauküche mit Elektrogeräten im Wert von € 10.000,00; die Einbauküche ist im Schätzwert inkludiert.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
– CLNr 27a Benützungsregelung gem § 17 WEG 2002 gem Pkt III. Abtrennungsbewilligung und Zustimmungserklärung 2017-01-16, gem Pkt 2. Nachtrag zum Aufhebungs-, Abtretungs- und Neubegründungsvertrag 2017-03-30
– CLNr 28a Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gem Pkt IV. Abtrennungsbewilligung und Zustimmungserklärung 2017-01-16
Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: keine
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Vadium nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden kann.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Gemäß § 18 Salzburger GVG dürfen beim Versteigerungstermin als Bieter nur Personen zugelassen werden, a) deren Eigentumserwerb offenkundig keiner grundverkehrs-behördlichen Zustimmung bedarf; oder b) die dem Exekutionsgericht entweder Urkunden, aus denen sich ergibt, dass ihr Rechtserwerb keiner grundverkehrsbehördlichen Zustimmung bedarf, oder einen rechtskräftigen Bescheid der Grundverkehrsbehörde über die Zustimmung zu ihrem Rechtserwerb vorlegen. Ein Antrag auf grundverkehrsbehördliche Zustimmung zum beabsichtigten Erwerb im Weg der Versteigerung ist innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermines einzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Rückstand Hausverwaltung per 24.08.2021 € 16.202,66 – siehe Beilagen Gutachten


[mappress mapid=“667″]

Langgutachten:

Gutachten SV Scharfetter (6891 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

Grundriss Top 5 (64 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Tamsweg (580)

Aktenzeichen:

11 E 4/21p

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

31.01.2022

Versteigerungstermin:

am 04.05.2022 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Tamsweg, EG, Verhandlungssaal Nr. 1

Telefonkontakt:

05760121-37750

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Einsichtnahme in das Gutachten beim Bezirksgericht Tamsweg, Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 08:30 bis 11:30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich. Auf die geltenden Covid-19 Maßnahmen wird hingewiesen.

Sonstiges:

Ein amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Auf die geltenden Covid-19 Maßnahmen wird hingewiesen.


Grundbuch:

58024 St. Michael im Lungau

EZ:

442

Grundstücksnr.:

.302 und 444/3

BLNr:

23

Liegenschaftsadresse:

Postplatz 268

PLZ/Ort:

5582 St. Michael im Lungau


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Salzburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Versteigerungs Katalog aus Österreich