Menü Schließen

Zwangsversteigerung von Immobilien: So läuft sie ab

Viele Menschen haben Schulden – oft verursacht durch Kredite. Die Zwangsversteigerung ist oft die einzige Möglichkeiten, um die Kosten zu begleichen.

Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Kredite sind heutzutage keine Seltenheit und eine gute Möglichkeit, sich etwas zu leisten und das vorgestreckte Geld in Raten zu begleichen. Bei einer Immobilie sind die Kredite jedoch besonders groß, weshalb die monatlichen Raten zum Ausgleich der Summe etwas höher sind. Kann die Ratenzahlung aus irgendeinem Grund nicht mehr erfolgen, beispielsweise infolge einer Arbeitslosigkeit, bleiben die Gläubiger erst einmal auf ihren Kosten sitzen. Das Exekutionsverfahren und die damit verbundene Zwangsversteigerung von Immobilien – auch als unbewegliches Vermögen bezeichnet – ist dann oft der einzige Weg, um als Gläubiger eine Begleichung der Schulden zu erwirken. Bei einer Liegenschaft ist es häufig die Bank, die die Schulden im Rahmen einer Zwangsversteigerung eintreibt.

Was ist ein Exekutionsverfahren?

Mit einem Exekutionsverfahren haben Gläubiger die Möglichkeit, die offenstehenden Zahlungen durch eine Zwangsversteigerung der Liegenschaft zu tilgen. Der Antrag auf ein Exekutionsverfahren wird in der Regel durch ein mündliches oder schriftliches Gesuch des Gläubigers beim Bezirksgericht eingeleitet. Die Anhörung und Prüfung des Antrages findet dabei ohne den Schuldner statt, sodass dem Gläubiger die Bewilligung des Beschlusses zeitnah zugestellt wird, beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher. Schuldner können dann innerhalb von 14 Tagen einen Einspruch, beziehungsweise Widerspruch einlegen, um das Exekutionsverfahren eventuell doch noch abzuwenden. Im Idealfall kann das Exekutionsverfahren eingestellt werden, beispielsweise im Falle einer Zahlung oder Einigung der Beteiligten.

Neben der Zwangsversteigerung stehen Gläubigern im Zuge der Zwangsvollstreckung noch zwei weitere Möglichkeiten zu Verfügung. Hierzu gehören die

  • Zwangsverwaltung und
  • zwangsweise Pfandrechtsbegründung,

Im Falle der Zwangsverwaltung können die Schulden durch eine Nutzung der Liegenschaft getilgt werden, was beispielsweise bei einem laufenden Betrieb der Fall ist. Bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nimmt der Schuldner eine Hypothek auf die Liegenschaft auf, die der zu tilgenden Summe entspricht. Diese Hypothek wird schließlich im Grundbuch eingetragen. Im Falle eines Wechsels der Liegenschaft geht die Hypothek auf den neuen Eigentümer über.

Wie läuft die Zwangsversteigerung ab?

Werden die Raten für ein Haus nicht mehr gezahlt, haben Gläubiger die Möglichkeit, ein Versteigerungsverfahren oder Exekutionsverfahren einzuleiten. Bei einer Immobilie ist es oft die Bank, die die vorgestreckten Kosten als Gläubiger eintreiben möchte.

1. Schritt einer Zwangsversteigerung

Um die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft angehen zu können, wird im ersten Schritt der aktuelle Wert der jeweiligen Immobilie ermittelt. Auch können Grundstücke für die Zwangsversteigerung herangezogen werden. Die Ermittlung des sogenannten Schätzwertes wird oft mithilfe eines Gutachters vollzogen.

2. Schritt einer Zwangsversteigerung

Im nächsten Schritt wird die zu versteigernde Liegenschaft öffentlich ausgeschrieben und somit jedermann zugänglich gemacht. An der Versteigerung können grundsätzlich alle öffentlichen Personen teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind volljährig und verfügen über einen gültigen Ausweis. Außerdem wird für die Zwangsversteigerung ein sogenanntes Vadium gebraucht. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Sicherheit, die zehn Prozent des Immobilien-Schätzwertes entspricht.

3. Schritte einer Zwangsversteigerung

Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot, das mindestens 50 Prozent des Schätzwertes der Immobilie beträgt. Das Gebot kann auch niedriger sein, allerdings kann es dann innerhalb von zwei Wochen überboten werden. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. In diesem Fall muss das Vadium als Anzahlung beglichen werden. Die Zahlung der Restsumme ist etwa zwei Monate später fällig.

Fazit: Zwangsversteigerung oft letzter Schritt der Schuldentilgung

Wer den Kredit für eine Liegenschaft nicht mehr tilgen kann, geht zwangsläufig Schulden ein, die der Gläubiger im Rahmen einer Zwangsversteigerung einklagen kann. Hierfür wird in der Regel ein Exekutionsverfahren eingeleitet, um die offenstehende Summe im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu erhalten. Alternativ können Schulden auch durch eine Zwangsverwaltung oder zwangsweise Pfandrechtsbegründung getilgt werden, indem der Gewinn der Liegenschaft oder auch eine Hypothek zur Deckung der Kosten herangezogen wird.

 

 

 

Veröffentlicht unter Ratgeber

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Versteigerungs Katalog aus Österreich