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Haus im Bezirk Völkermarkt

Die o.a Wohnliegenschaft im Ausmaß von 1.341 m² liegt im nordöstlichen Bereich der Marktgemeinde Eberndorf, nordwestlich von Mittlern, im peripheren, nordöstlichen Bereich der kleinen Ortschaft Humtschach, direkt an und nordwestseitig der Wegekreuzung Wege Gst Wege Gst 1973.
Die Entfernung nach Mittlern beträgt ca 6 km, jene nach Eberndorf ca 19,5km und die nach Völkermarkt ca 23,5km.
Die grob trapezförmig geschnittene, im bebauten Bereich annähernd ebene und zur Gänze um friedete Realität wird von den aus der beige-schlossenen Mappenblattkopie ersichtlichen Grundstücken umgrenzt.

Die Liegenschaft ist mit einem, mit Baubewilligung vom 16.05.1977 (Benützungsbewilligung vom 29.02.1968) errichteten, in Keller-, Erd-, und Dachgeschoß sowie Restdachboden gegliederten, massiv hergestellten Wohnhaus das in den Jahren 2004 und lt Auskunft der Zweitverpflichteten im Jahre 2010 teilsaniert wurde (Neueindeckung von Teilbereichen des Dachs , neue Kunststofffenster, neue Haustüre, Umbaubeginn des erdge-schoßigen Bad/WC, der letztendlich baulich im Rohbaustadium verblieben ist …etc) und das im Jahre 2012 von einer zentralen Ölheizungsanlage auf eine zentrale Scheitholzanlage umgestellt wurde, sowie einem nordwestseitig des Wohnhauses vor ca 25-30 Jahren auf Fundament massiv hergestellten, desolaten und wenig werthaltigen Garagengebäude mit Flachdach und Blechdeckung sowie einem 2010 südseitig daran baulich angefügten, nicht werthaltigen Carport (nicht auf Fundament und auf Holzstehern errichtete, einfachste Holzkonstruktion mit Pultdach und Welleterniteindeckung), bebaut.
Das Wohnhaus ist im Bereich des Erdgeschoßes mit einer desolaten, baulich nicht fertig ge-stellten, südseitigen Terrasse (ca 27 m²) aus Holz und Betonsteinverlag und im Bereich des Dachgeschoßes mit einem südseitigen Balkon
(ca 5m²) ausgestattet.
Ein Energieausweis ist nicht vorhanden.

Der nicht bebaute Liegenschaftsbereich stellt im wesentlichen Gartenfläche dar.
An Außenanlagen sind im wesentlichen die sanierungsbedürftige Liegenschaftsumfriedung (auf Sockelmauerung befestigter Maschen-geflechtszaun) samt nordostseitigem, altem, doppelflügeligem Liegenschaftseinfahrtstor aus Metall, die Liegenschaftseinfahrt (ein ca 95m² großer, sanierungsbedürftiger Wellenverbund-steinverlag zum Garagengebäude), ein weiterer, ebenso sanierungsbedürftiger Wellenverbund-steinverlag vom Garagengebäude zum Wohn-haus, das Wohnhaus umgebende, ein- bis zweireihige, alte Betonplattenverläge, die vorerwähnte, desolate Südterrasse sowie die sonstigen, unterirdischen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen der Liegenschaft, vorhanden.
Liegenschaftszufahrt und -zugang erfolgen über das öffentliche Straßen- und Wegenetz.
Wohn- und Verkehrslage der Immobilie sind regional als disloziert und ortsbezogen als mäßig einzustufen (periphere Situierung, fehlende Infrastrukturen im Nahebereich…etc).

Lt. Bebauungsplan ist, bei offener Bebauung, eine GFZ von maximal 0,7 vorgesehen.
Eine Kontaminierung des Erdreiches im Oberflächenbereich der Liegenschaft wurde vom SV nicht festgestellt. Nach Einsicht in den Verdachtsflächenkataster wurde festgestellt, dass die Grundstücksnummern bzw Bauflächen nicht in diesem sowie im Altlastenatlas verzeichnet sind.
Der Bau- u. Erhaltungszustand des Wohnhauses ist als bedeutend instandsetzungsbedürftig (schadhafte Außenfassade ohne Vollwärme-schutz, tw alte Dacheindeckung, stark sanierungsbedürftige Innenbereiche, Bad/WC EG in etwa im Rohbaustadium… etc) einzustufen, der des Garagengebäudes ebenso, während das Carport vom SV als wertlos eingeschätzt wird.)

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Heizungsanlage mit Heizkessel und Speicher
(Als Liegenschaftszubehör wurde vom SV im Heizraum des Kellergeschoßes des Wohnhauses ein, lt Auskunft der Zweitverpflichteten, im Jahre 2013 angeschaffter Heizkessel „Atmos“ sowie ein ca gleich alter Warmwasser- und Pufferspeicher mit einem Fassungsvermögen von ca 500 l vorgefunden.)


Sonstige Hinweise:Der Schätzwert versteht sich inklusive Zubehör.
Die o.a. Objektgröße von 135,0 5m² stellt die vom SV ermittelte Wohnnutzfläche von Erd-
und Dachgeschoß des Wohnhauses dar. Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, dies mit der Modifikation, dass das geringste Gebot anstatt mit 50 % des Schätzwerts mit ca 60 % des Schätzwerts festgesetzt wurde, und weiters mit der beschlussmäßig festgesetzten Maßgabe, dass die Liegenschaft als Ganzes versteigert wird.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: —
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein (inländisches) Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Allgemeiner Hinweis betreffend gerichtliche Versteigerungen: Bei einer Zwangsversteigerung ist ein Pfandrecht auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit die Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird es bezahlt; wenn das Meistbot für die Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht. Es kann sich aber der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen.

Gericht: BG Völkermarkt
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
:
Besichtigungszeit: Gerichtlicher Besichtigungstermin
auf der Liegenschaft
mit Gerichtsvollzieher
Interessenten haben einen (amtlichen) Lichtbildausweis mitzubringen.
Außerdem: Nach der Exekutionsordnung haben die Verpflichteten und auch Dritte auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.
Ort und Zeit der Einsichtnahme: Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (ohne Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.



Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, bis 100.000 Euro, Einfamilienhaus, Kärnten

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