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Zwangsversteigerung als Chance

Die Zwangsversteigerung als Chance für eine günstige Immobilie

Das Schlimmste, was einen Hausbesitzer passieren kann, ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und das Haus unter den sogenannten Hammer kommt. Eine Zwangsversteigerung ist für den einen schlimm und für den anderen eine Chance eine Immobilie günstig zu erwerben, aber wie funktioniert so eine Zwangsversteigerung?

 

Vor der Versteigerung wird geschätzt und besichtigt

Bevor es zur Veröffentlichung des Ediktes kommt, wird die Immobilie von einem Sachverständigen geschätzt, wobei der Ausrufungspreis in den meisten Fällen mit 50 Prozent des Schätzpreises festgelegt wird. Danach erfolgt die Onlineveröffentlichung in der Ediktsdatei des Justizministers. Dabei werden nicht nur die Lage und der Schätzpreis angegeben, sondern auch Kurzbeschreibungen zum Objekt verfasst und Fotos hinterlegt. Natürlich sind auch der Termin und der Ort der Versteigerung angegeben. Damit man nicht die Katze im Sack kaufen muss, gibt es natürlich vor der Versteigerung einen Besichtigungstermin.

 

Bevor Gebote abgegeben werden, müssen Vorgaben erfüllt werden

Anders als bei normalen Immobilienkäufen wird nicht verhandelt, sondern es werden Gebote abgegeben. Dieser Vorgang liegt nicht jedem und viele schrecken vor einem Gerichtstermin zurück. Natürlich kann man auch im normalen Geschäftsleben Schnäppchen finden. Auch dafür gibt es Internetportale, wie immowelt.at. Im normalen Geschäftsleben ist es auch nicht erforderlich einen Personalausweis oder Reisepass vorzuweisen oder eine notarielle Vollmacht, falls man für einen Dritten mitbietet. Die Bieter müssen auch eine Sicherheit in Form eines Sparbuches vorweisen, auf welchem zumindest zehn Prozent des Verkehrswertes gebucht sind, oder diese Summe als Bargeld beim Gericht hinterlegen.

 

Der eigentliche Versteigerungsvorgang

Vor Beginn wird der Ausrufungspreis festgelegt, dieser richtet sich nach Belastungen und Rechten, welche im Grundbuch eingetragen sind und auch nach den Verfahrenskosten. Dazu kommt dann noch der vom Gericht festgelegte Betrag für das Objekt. Dann beginnt das Bieten, wobei man sich als Bieter eine Höchstgrenze legen soll. Keine Schwäche zeigen und nicht zögern, das wird sofort ausgenutzt und ein höheres Gebot gesetzt. Erreicht das Gebot zumindest 50 Prozent des Verkehrswertes und gibt es keine höheren Gebote erfolgt der Zuschlag.

 

Nach vier bis sechs Wochen ist der Kaufpreis fällig

Nach vier bis sechs Wochen muss dann die Gesamtfinanzierung stehen, denn dann wird der gesamte Kaufpreis fällig. Damit dem neuen Hauseigentümer nicht dasselbe passiert, wie dem Vorgänger hat sich die Europäische Union entschlossen, dass Immobiliendarlehen noch genauer überprüft werden müssen, vor allem, ob eine sichere Rückzahlung möglich ist. Die Banken selber sollen einer staatlichen Kontrolle unterliegen, alles zum Schutz der Konsumenten.

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Versteigerungs Katalog aus Österreich