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Ferienwohnung in Österreich mit Garagenplatz

Die gegenständliche Ferienwohnung befindet sich in Österreich. Infolge der örtlichen Situierung und der lokalen Gegebenheiten ergibt sich abhängig dem jährlichen Sonnengang, im Speziellen in den Wintermonaten und grundsätzlich in den Abendstunden, eine eingeschränkte Sonnenscheindauer.
Auf Gst. 26/1 besteht die Bebauung durch eine Hotel- und Appartementhausanlage mit einem freistehenden Schwimmbadgebäude mit Sauna und Fitnesshalle. Gst. 26/11 ist unbebaut und befestigt und dient als KFZ Stellplatzfläche.

Für die Wohn- und Betriebsanlage wurde 1987 Wohnungseigentum begründet. Garagenplätze sind überwiegend mit den jeweiligen Ferienwohnungen verbunden.
Im Speziellen besteht für das Schwimmbad mit Sauna und Fitnesshalle / Mehrzweckgebäude als Allgemeinfläche Gemeinschaftsnutzung.
Das gegenständliche Wohnungseigentum an W 339 (Appartement) befindet sich in Trakt A, im 6. Obergeschoss und ist zur Nordostseite hin ausgerichtet. Die Garage / PKW Einstellplatz ist dem Ferienwohnung zugeordnet und im 1. Untergeschoss eingebaut.

 

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs der Ferienwohnung: Gangküche: ein einzeiliger Küchenblock mit Unterbau und Hängeschrank, ein Zweiplatten-Cerankochfeld, eine Mikrowelle, ein Flachdunstabzug, ein Geschirrspüler 45 cm, ein Kühlschrank;
Dusche/WC: ein Waschtischunterschrank, ein Spiegelschrank;
Wohn-/Schlafraum: ein achttüriger Einbau-Hochschrank, ein Wohnzimmerschrank mit Unterbau, ein Seitenschrank mit Vitrine, ein Heizkörperboard

 


Sonstige Hinweise:1. Objektgröße (Flächenaufstellung laut Hausverwaltung, im Naturmaß im gesetzlich vertretbaren verifiziert):
Wohnfläche: 52,01 m²
Balkon: 7,67 m²
Garage: 10,80m²

  1. Vollinhaltlicher Verweis auf das Originalgutachten mit Beilagen;
    Nach den Erhebungen des Sachverständigen besteht betreffend die gegenständliche Ferienwohnung in Österreich kein Mietverhältnis. Wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, wären jedoch vom Ersteher zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn das Bestandrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist (§ 2 Abs 1 Satz 4 MRG). Die Zwangsversteigerung bildet für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, keinen Kündigungsgrund. Sollten Personen ein Bestandverhältnis behaupten, wären damit in Zusammenhang stehende strittige Fragen auf dem Rechtsweg zu klären; eine Klärung im Exekutionsverfahren ist nicht möglich.

 

Nach Angaben der Hausverwaltung wurden ohne Neufestsetzung der Nutzwerte Wohnungseigentumsobjekte zusammengelegt und dienen derzeit dem Hotelbetrieb, wobei diese Grundriss- und allfälligen Nutzwertänderungen das gegenständliche Objekt nicht unmittelbar betreffen.
Laut Wohnungseigentumsvertrag ist festgelegt, dass zur Abwicklung der Vermietung „eine Vermietungsorganisation“ tätig ist.
Garagenplätze sind überwiegend mit den jeweilen Wohnungseigentumsobjekten verbunden, für das Schwimmbad mit Sauna und Fitnesshalle/Mehrzweckgebäude als Allgemeinfläche besteht Gemeinschaftsnutzung.

 

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (KEIN BARGELD) erlegt werden.
Zur Versteigerung sind ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern für eine andere Person ersteigert wird – eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht mitzubringen.

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt-XXXX, bis 100.000 Euro, Sonstige Immobilien, Vorarlberg

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