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Einfamilienwohnhaus in Anderlen

Einfamilienwohnhaus in Anderlen 149A sowie landw. Liegenschaft mit div. Grundstücken und Wirtschaftsgebäude
Grundstücksgröße gesamt (Bauf., Landw., Wald, Gärten, Sonst.) 60348 m² (Details siehe Gutachten)
Wohnhaus auf Gst.Nr. 1735/1, EZ 90 KG 84017: Kellergeschoss 39 m², Erdgeschoss 97,05 m², 1. Obergeschoss 93,04 m² (weitere Details siehe Gutachten)
Bezeichnung der Liegenschaft: GST-NR .261 Wirtschaftsgebäude, Anderlen 51
GST-NR 1735/1 Wohnhaus und Garage samt Bauplatz
GST-NR 1735/2 Stall und Gewerke, Anderlen 149a
GST-NR 1736 „Hausrua“
GST-NR 1737 „Schilcher“
GST-NR 1738 „Schilcher“
GST-NR 1740 „Rua bei Haus“
GST-NR 1741/1 „Mahd bei Haus“
GST-NR 1803 „Göblari“
GST-NR 1804 „Göblari“
GST-NR 1806 „Göblari“
GST-NR 1938 „Patliner“
GST-NR 1939/1 „Patliner“
GST-NR 1939/2 „Patliner“
GST-NR 1939/3 „Patliner“
GST-NR 2288 „Schliara“
GST-NR 2292 „Schliara“
GST-NR 2295 „Schliara“


Schätzwert: 994.100,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 99.410,00 EUR
Geringstes Gebot: 600.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Versteigerungsbedingungen: Es wird der Versteigerung der Liegenschaft EZ 90, GB 84017 Tobadill ein höherer Betrag als das sich aus dem Gesetz ergebende geringste Gebot zu Grunde gelegt, und zwar ein geringstes Gebot von EUR 600.000,–.
Unter diesem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden (Sparbuch) erlegt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweis etc.).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
CLNR 1
a 1528/1972 DIENSTBARKEIT der Benützung als Schiabfahrt mit dem Recht der Instandhaltung und Pflege auf Gst 1804 gem Pkt I Ziff 9 des Vertrages für Tobadiller Schilift Gesellschaft mbH
CLNR 6
a 1486/1982 DIENSTBARKEIT des Geh- und Fahrweges auf Gst 1740 1741/1 gem Pkt VI des Vertrages für Gst 1739/3 1743 in EZ 90019
CLNR 10
a 2770/2001 DIENSTBARKEIT zu Lasten Gst 1735/1 1735/2, der Duldung des Bauens an die gemeine Grenze gem Pkt II/1) Vereinbarung vom 2001-05-15, beinhaltend das Recht der Anbringung von Fester auf der Nordostseite des Gebäudes auf Gst 1733/3 gem Pkt II/2 Vereinbarung 2001-05-15 für Gst 1733/3 in EZ 234
Die Liegenschaft unterliegt dem Tiroler Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden können.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (10330 KB)
Grundriss ua (pdf) (17050 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Dienststelle:

BG Landeck (840)

Aktenzeichen:

11 E 2/23m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.01.2024

Versteigerungstermin:

am 08.03.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Landeck, Verhandlungssaal 1/I. Stock, Herzog-Friedrich-Straße 21, A-6500 Landeck

Telefonkontakt:

+43 (0)5 76014 3467 03

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die Versteigerungsbedingungen, die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 3 des Bezirksgerichtes Landeck, Herzog-Friedrich-Str. 21, Zimmer 9/II. Stock, während der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Ablichtungen des Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.


Grundbuch:

84017 Tobadill

EZ:

90

Grundstücksnr.:

.261, 1735/1, 1735/2, 1736, 1737, 1738, 1740, 1741/1, 1803, 1804, 1806, 1938, 1939/1, 1939/2, 1939/3, 2288, 2292, 2295

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Anderlen 149a

PLZ/Ort:

6552 Tobadill


Veröffentlicht unter Österreich, Einfamilienhaus, mehr als 500.000 Euro, Tirol

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