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Haus im Bezirk Vöcklabruck

Bei dem gegenständlichen Haus handelt es sich um ein zweigeschossiges Einfamilienhaus (Erdgeschoss und Obergeschoss) mit Vollunterkellerung im Bezirk Vöcklabruck.
Das Kellergeschoss des Wohnhauses ist in den Hang eingeschnitten errichtet, ist über einen im Nordosten gelegenen Hauseingang aufgeschlossen und verfügt über Wohnräumlichkeiten und Terrasse im Erdgeschoss. Vom Erdgeschoss führt eine viertelgewendelte Massivstiege in das Obergeschoss.
Im Obergeschoss befinden sich zwei Kinderzimmer, Schlafzimmer, Ankleideraum, Büro sowie WC und Badezimmer. Vom Obergeschoss gelangt man über eine Einschubtreppe in den Dachboden.
Eine viertelgewendelte Massivstiege führt in das Kellergeschoss, in welchem sich der Heizraum, Tankraum, Waschküche, Abstellraum sowie Wellnessraum mit Sauna, Dusche und Whirlpool befinden.
Nördlich vom Hauseingang befindet sich auf Niveau des Erdgeschosses eine Doppelgarage. Die asphaltierte Zufahrt zur Garage liegt in leichter Hanglage; der nordöstlich gelegene Vorplatz ist mit Granitplattenbelag befestigt.
Entlang der südöstlichen, südwestlichen und nordwestlichen Grundgrenze ist jeweils eine Stützmauer errichtet und sind die Gartenflächen eben angelegt.
Das Wohnhaus ist in konventioneller Massivbauweise errichtet.

 

 


Sonstige Hinweise: Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.
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Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
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Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
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Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz im im Bezirk Vöcklabruck.

Versteigerungsort: Bezirksgericht Vöcklabruck

PLZ/Ort: 4881 Straß im Attergau


Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, bis 500.000 Euro, Oberösterreich, Österreich, Zweifamilienhaus

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