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Iron Mountain Interactive GmbH

HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 184/19x

Konkursverfahren

476645z


Bekannt gemacht am 23. Dezember 2019

Firmenbuchnummer:
FN 476645z
Schuldner:
Iron Mountain Interactive GmbH
Wiedner Hauptstraße 51/2/15
1040 Wien
FN 476645z
vormals: Johannagasse 2A, Top 6, 1050 Wien
Masseverwalter:
Dr. Christof STAPF Rechtsanwalt
Eßlinggasse 7
1010 Wien
Tel.: 90 333, Fax: 90 333 44
E-Mail: wien@snwlaw.at
Masseverwalterstellvertreter:
Dipl.Ing.Mag. Michael NEUHAUSER Rechtsanwalt
Eßlinggasse 7
1010 Wien
Tel.: 90 333, Fax: 90 333 44
E-Mail: wien@snwlaw.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.12.2019
Anmeldungsfrist: 06.02.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
„Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).“

„Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.“

„Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.“

„Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.“

Tagsatzung:
Datum: 20.02.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi.1703/17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Beschluss vom 23. Dezember 2019


Bekannt gemacht am 27. Dezember 2019

Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Beschluss vom 27. Dezember 2019


Bekannt gemacht am 23. Juli 2020

Text:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt ohneTagsatzung.

Beschluss vom 23. Juli 2020


Bekannt gemacht am 7. Dezember 2020

Tagsatzung:
Datum: 11.01.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 21,35 %
Text:
Die Tagsatzung vom 11.1.2021 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz „Zoom“abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz („Zoom“) ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 4.1.2021 bekanntzugeben.

Beschluss vom 7. Dezember 2020


Bekannt gemacht am 11. Jänner 2021

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.

Beschluss vom 11. Jänner 2021


Bekannt gemacht am 12. Februar 2021

Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.

Beschluss vom 11. Februar 2021

Veröffentlicht unter Konkurs Insolvenzen

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