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Edikt Bezirksgericht Leibnitz

Grundstücke
– .42 mit 128 m² Baufläche und der Anschrift Maxlon 13; bebaut mit Wohnhaus aus dem 19. Jhdt., Zu- und Ausbau 2015 mit ca. 163 m² Wohnnutzfläche;
weiters besteht ein
Wirtschaftsgebäude mit 60 m² aus den 1990er-Jahren;
– 333 mit 2.018 m² Wiese,
Hutweide und Weg;
– 336 mit 6.510 m² Acker und Wald;
– 356/2 mit 1.937 m² Obstgarten und Wiese; bebaut mit Geräteeinstellhütte (19 m²) und Presse/Keller (34 m²);
– 357 mit 3.056 m² Wiese;
– 358 mit 6.633 m² Wald;
Gesamtfläche: 20.282 m².
Die Liegenschaft befindet sich im Bereich „Lichtenegg“ auf einem Westhanggelände südlich der Ortschaft Maxlon in der Gemeinde Tillmitsch auf einer Seehöhe im Oberhangbereich von ca. 330 m und in der Tallage von ca. 290 m (ÖK 1 : 25.000, Blatt 190 Leibnitz) in Einzellage (Sackgassenlage) im Landschaftsschutzgebiet Nr. 35 (Südweststeirisches Weinland, LGBl 12/2001).
Die Zufahrt besteht abzweigend von der öffentlichen Straße Gst 374/3 am südlichen Ortsrand von Maxlon Richtung Süden über einen provisorisch befestigten Privatweg über die Fremd-Grundstücke 330/1, 329/1, 334, 335/2, 335/3, 342 und 356/1 sowie über das eigene Grundstück 333 mit einer geschätzten Gesamtlänge von ca. 500 m (lt. ÖK 1 : 25.000 ausgewiesen als „Karrenweg“) und einem Gefälle/einer Steigung zwischen 4° und 10° S und 2° – 6° N.

Grundstücksgröße: 20.282 m²
Objektgröße: 96,00 m²

Schätzwert: 446.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

1 Tischherd € 100,–
1 Traktor Ford 4600, Bj. 1975 € 5.000,–
1 Kreissäge € 1.400,–
Summe € 6.500,–

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 6.500,00 EUR
Vadium: 44.650,00 EUR
Geringstes Gebot: 223.250,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist ausschließlich in Form von Sparurkunden beim Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Die Liegenschaften unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
Die verpflichtete Partei hat fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a) UStG 1994 zu verzichten.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) Dietrich (1010 KB)

Lageplan:

Lageplan1 Dietrich (59 KB)
Lageplan2 Dietrich (50 KB)

Grundriss(e):

Grundriss2 Dietrich (62 KB)
Grundriss1 Dietrich (46 KB)

Foto(s):

    

Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 23/22i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

18.01.2023

Versteigerungstermin:

am 10.03.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leibnitz, Kadagasse 8, 8430 Leibnitz, Saal C/EG

Telefonkontakt:

0345282835

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Sich auf die Liegenschaft beziehende Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Leibnitz von Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr, Zimmer 2 – Erdgeschoss, eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten ist aus der Ediktsdatei des BMJ im Internet (http://www.edikte.justiz.gv.at) zu ersehen.

Sonstiges:

ZUR NACHRICHT: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch der Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mit­zu­bieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Ge­schen­ke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Der Richter kann über eine Person, die während des Verstei­gerungs­verfahrens derartige Vereinbarungen schließt oder zu schließen versucht, eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 Euro verhängen. Der Richter kann eine Person vom Bieten ausschließen, die vor oder während des Versteigerungstermins derartige Vereinbarungen schließt oder zu schließen versucht.


Grundbuch:

66143 Maxlon

EZ:

63

Grundstücksnr.:

.42, 333, 336, 356/2, 357, 358

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Maxlon 13

PLZ/Ort:

8430 Leibnitz


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Land und Forstwirtschaft, Österreich, Steiermark

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