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Bauernhof in der Steiermark

Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .43/1 im Ausmaß von 885 m², davon 483 m² Bauf.(10) und 401 m² Sonst(50) (Viertelfeistritz 37), Gst Nr .43/3 Bauf.(10) im Ausmaß von 205 m² (Viertelfeistritz 36), Gst Nr 465/1 Wald(10) im Ausmaß von 9319 m², Gst Nr 586/1 Landw(20) im Ausmaß von 934 m², Gst Nr 599 Sonst(30) im Ausmaß von 212 m², Gst Nr 634 Landw(20) im Ausmaß von 6321 m², Gst Nr 640 Wald(10) im Ausmaß von 8333 m², Gst Nr 646 Sonst(10) im Ausmaß von 38 m², Gst Nr 663 Landw(20) im Ausmaß von 7517 m², Gst Nr 665 Wald(10) im Ausmaß von 4189 m², Gst Nr 699 Wald(10) im Ausmaß von 3069 m², Gst Nr 700/1 im Ausmaß von 10832 m², davon Bauf.(10) 17 m², Landw(20) 9198 m² und Sonst(50) 1617 m², Gst Nr 703 Gärten(10) im Ausmaß von 172 m², Gst Nr 728 Wald(10) im Ausmaß von 5956 m², Gst Nr 731 Wald(10) im Ausmaß von 5622 m², Gst 833/2 im Ausmaß von 4862 m², davon Landw(10) 3940 m² und Wald(10) 922 m², Gst Nr 834/3 Landw(10) im Ausmaß von 198 m², Gst Nr 835/1 Wald(10) im Ausmaß von 455 m², Gst Nr 836/1 im Ausmaß von 14517 m², davon
Landw(10) 98 m2und Wald(10) 14419 m², Gst Nr 969 Wald(10) im Ausmaß von 5330 m², Gst Nr 1017/3 Landw(20) im Ausmaß von 3483 m², Gst 1018 im Ausmaß von 3176 m², davon Landw(10) 2410 m² und Landw(30) 766 m², Gst Nr 1019 Wald(10) im Ausmaß von 1205 m², Gst Nr 1049 Wald(10) im Ausmaß von 27009 m², unverbürgte Gesamtfläche 123839 m², mit der landwirtschaftlichen Hofstelle Viertelfeistritz 36 und 37, 8184 Anger
In Hinblick auf die Nutzung können die Flächen dieser Liegenschaft wie folgt aufgeteilt werden:
Hofstellenfläche im Bauland rund 1.775 m²
Anschlussfläche Hofstelle Freiland rund 1.025 m²
landwirtschaftlich genutzte Flächen rund 35.211 m²
Waldflächen rund 85.828 m²

Die Dienstbarkeiten in C-LNR 1a), 2a), 4a) und 5a) wurden – sofern eine Wertbeeinflussung gegeben ist – bei der Bewertung berücksichtigt.
Die in C-LNR 11a) eingetragene Reallast des Auszuges zu Gunsten M., geb.  xx.xx.192x, blieb unberücksichtigt, weil dieser laut ZMR-Daten am xx.xx.20xx verstorben ist.
Die mit den in C-LNR 14a), 15a) und 16a) intabulierten Dienstbarkeiten belasteten Grundstücke wurden dreifach bewertet (Wert der betroffenen Grundstücke ohne diese Belastungen, Wert der Grundstücke unter Berücksichtigung dieser Belastungen, Wertminderung durch diese Belastungen). Diese Belastungen betreffen das Recht des herrschenden Grundstückes Nr. 862/2, auf den Grundstücken Nr. 833/2 und 836/1 eine Quellfassung samt Wasserbassin zu errichten, das Recht des Wasserbezuges von den gefassten Quellen auf diesen Grundstücken sowie das Wasserleitungsrecht über die Grundstücke Nr. 833/2, 834/3, 835/1 und 836/1. Die Wertminderung durch die Belastungen dieser Grundstücke resultiert aus einer Einschränkung der Bewirtschaftung der Grünlandflächen in Hinblick auf eine Düngung sowie den allfälligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, weiters aus der Duldung der Wasserleitung.
Ausdrücklich hingewiesen wird aber darauf, dass der Wert dieser Rechte für den aus diesen Dienstbarkeiten Berechtigten wesentlich höher ist, als die Wertminderung durch die Belastungen, weil die bestehenden Wassergewinnungs- und -leitungsanlagen einen Substanzwert aufweisen und der Wasserbezug, der zur Versorgung der Nachbarliegenschaft (Café, Tankstelle, Car-Wash) dient, ebenfalls entsprechend wertvoll ist. Eine Ermittlung des Wertes dieser Rechte für den Berechtigten erfolgte gegenständlich nicht.
Die in C-LNR 23a) eingetragene Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück Nr. 586/1 betrifft offensichtlich das gegenständliche Grundstück nach erfolgter Grundstücksteilung nicht mehr; diese Dienstbarkeit wurde laut Urkunde TZ 2485/2011 auf jenem Teil des Grundstückes Nr. 586/1 eingeräumt, welcher später durch Grundstücksteilung zur Wegparzelle Nr. 586/7 wurde, welche nunmehr im öffentlichen Gut der Marktgemeinde steht.
Die in C-LNR 25a) intabulierte Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens mit Fahrzeugen aller Art, Reitens und Viehtreibens über das Grundstück Nr. 700/1 betrifft einen schmalen Teil des Grundstückes Nr. 700/1, welcher zwischen der Gemeindestraße (Grundstück Nr. 1070/1) und dem Nachbargrundstück Nr. 700/2 gelegen ist. Diese Teilfläche ist aufgrund der schmalen, spitz zulaufenden Konfiguration praktisch nicht nutzbar und nur mit einem Anerkennungswert zu bewerten. Die darüber eingeräumte Dienstbarkeit führt zu keiner Wertminderung.
Bei der Liegenschaft EZ 31 handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Hofstelle mit der Adresse Viertelfeistritz 36 und 37 (neues Wohnhaus, altes Wohnhaus samt Neben- und Wirtschaftsgebäuden, Hühnerstall) sowie mit Obstflächen, Waldflächen und sonstigen Flächen. Die Liegenschaften EZ 174 und EZ 175 umfassen landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen.
Die in der Katastralgemeinde Viertelfeistritz gelegenen Grundstücke befinden sich im Gemeindegebiet von Anger, die Hofstelle ist über die Landesstraße B72 und den von dieser im Ortsteil Hart-Puch nach Nordwesten abzweigenden Hart-Gschnaidtweg erreichbar, wo man dann nach rund 700 m zu der zur linken Hand gelegenen Hofstelle gelangt.
Die Grundstücke der Liegenschaft EZ 175 liegen im Gemeindegebiet von Thannhausen, unmittelbar an der Grenze zur Katastralgemeinde Viertelfeistritz. Insgesamt befinden sich die Grundstücke in Bezug auf die Hofstelle überwiegend in Streulage.
Gemäß Information anlässlich der Befundaufnahme ist die Hofstelle an die erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Energieversorgung) angeschlossen.
Die Grundstücke Nr. .43/1, .43/3, 703 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 700/1, je der Liegenschaft EZ 31, sind gemäß Abfrage im Geografischen Informationssystem des Landes Steiermark als Bauland der Kategorie „Dorfgebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6 ausgewiesen.
Das Grundstück Nr. 586/1 der EZ 31 ist zum Bewertungsstichtag noch als Freiland ausgewiesen, es befindet sich im unmittelbaren Anschluss an ausgewiesenes Bauland. Gemäß Mitteilung der Marktgemeinde Anger vom 12.05.2020 soll die Umwidmung in Bauland gegen Ende Juni 2020 rechtskräftig werden, weshalb dieses mit dem Baulandpreis bewertet wird.
Das Grundstück Nr. 835/1 der Liegenschaft EZ 31 ist Teil einer größeren zusammenhängenden Waldfläche, laut Flächenwidmungsplan ist dieses – so wie das nördlich angrenzende Nachbargebiet – als Industriegebiet 2 mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,5 ausgewiesen. Da infolge der Bewaldung und der Geländesituation dieses rund 455 m2 großen Teilstückes eine höherwertige Nutzung im Zusammenhang mit der Nachbarliegenschaft nicht absehbar ist, wird dieses als Wald bewertet.
Sämtliche übrigen Grundstücke liegen im Freiland bzw. sind diese als „Sondernutzung im Freiland“ (Obstgarten) ausgewiesen.
Die Hofstelle umfasst die Grundstücke Nr. .43/1, .43/3, 703 und Teilflächen des Grundstückes Nr. 700/1, die Hofstelle weist ein Gesamtausmaß von ca. 2.800 m2 auf, wovon rund 1.775 m2 als Bauland der Kategorie „Dorfgebiet“ ausgewiesen sind.
Die Hofstelle wird im Nordosten vom Hart-Gschnaidtweg begrenzt und fällt leicht in Richtung Südwesten ab.
Die Bebauung umfasst das neuere Wohnhaus Viertelfeistritz 36, bestehend aus Keller- bzw. Untergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, und das Nebengebäude Viertelfeistritz 37, welches augenscheinlich in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde und im nordöstlichen Teil auch einen (ehemals) zu Wohnzwecken genutzten Trakt umfasst, an der südöstlichen Grundstücksgrenze besteht auch ein kleiner, massiv errichteter Hühnerstall.
Die Freiflächen der Hofstelle sind befestigt, teilweise asphaltiert, beim südöstlichen Teil des Nebengebäudes wurde eine Rampe zugebaut.
Wohnhaus Viertelfeistritz 36: Gemäß den von der Marktgemeinde übermittelten Unterlagen aus dem Bauakt wurde die Baubewilligung für die Errichtung des Wohnhauses am 30.05.1983 erteilt, die Benützungsbewilligung datiert vom 22.07.1997, wobei die Fertigstellung und der Bezug laut Information bereits im Jahr 1986 erfolgten, sodass das Baualter zum Stichtag rund 34 Jahre beträgt.

 

Das Dachgeschoss des Gebäudes wurde ebenfalls zu Aufenthaltszwecken (Wohnzwecken) ausgebaut, ein diesbezüglicher Baukonsens konnte jedoch nicht erhoben werden, worin ein entsprechendes Risiko für einen Ersteher gelegen ist!
Der bauliche Bestand dieses Gebäudes umfasst Keller- bzw. Untergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss, es ist massiv als Ziegelbau mit Putzfassaden errichtet, das Dachgeschoss ist in Holzkonstruktion ausgeführt, den oberen Abschluss bildet ein Schopfwalmdach mit Betonsteindeckung, Regenrinnen und Abfallrohre sind vorhanden, südseitig und westseitig bestehen im Erdgeschoss und im Dachgeschoss Balkone (Holzbrüstung, kein Bodenbelag).
Die Räume im Kellergeschoss sind dem Verwendungszweck entsprechend einfacher ausgestattet, die Beheizung erfolgt über eine mit festen Brennstoffen (Holzvergaser) betriebene Warmwasserzentralheizung, die Raumheizung im Erdgeschoss und im Dachgeschoss erfolgt grundsätzlich über Radiatoren, das Warmwasser wird ebenfalls über die Heizanlage bereitet.
Die Ausstattung in den Räumen des Erdgeschosses und des Dachgeschosses kann wie folgt beschrieben werden: Die Belichtung der Räume erfolgt über Holzfensterkonstruktionen mit Isolierverglasung und glasteilenden Sprossen, als Sonnenschutz sind Holzläden vorhanden, die Erschließung der Balkone erfolgt über bauartgleiche Fenstertüren, im Dachgeschoss sind auch Dachflächenfenster vorhanden. Im Kellergeschoss bestehen Stahlblechtüren, die Garage bzw. die Werkstatt sind mit Kipptoren abgeschlossen, der Hauseingang mit einer Holzrahmenfüllungstüre mit Glaslichten und Seitenlichte, im Inneren bestehen ansonsten Holztürblätter, teilweise sind Glaslichten vorhanden, im Dachgeschoss sind die Räume gegenüber dem Stiegenhaus mit einer Nurglastüre abgetrennt und bestehen in diesen Räumen Vollbautüren. Die Böden weisen unterschiedliche Beläge auf (Fliesen, Kunststoff, Klebeparkett, Laminat, Textil), die Wandoberflächen sind grundsätzlich verputzt und gemalt bzw. sind in den erforderlichen Bereichen (Sanitärräume) Wandverfliesungen ausgeführt. Die Deckenuntersichten sind verputzt und gemalt bzw. mit Paneelen verkleidet oder handelt es sich um Holzdeckenuntersichten.
Die Sanitärausstattung umfasst im Erdgeschoss ein WC (Stand-WC, elektrischer Lüfter, Handwaschbecken) sowie ein Badezimmer (Handwaschbecken, Badewanne, Duschkabine), weiters ist im Arbeitszimmer ein Handwaschbecken installiert, der Sanitärraum im Dachgeschoss umfasst Handwaschbecken, Duschkabine (alt), WC mit Hänge-WC und Waschtisch.
Seit dem Bezug wurden am Gebäude Investitionen augenscheinlich nur untergeordnet durchgeführt, zum Teil bestehen noch Fertigstellungserfordernisse bzw. stehen diverse kleinere Ergänzungs- bzw. Reparaturarbeiten an. Der Bau- und Erhaltungszustand kann insgesamt als durchschnittlich bezeichnet werden.
Anhand der von der Marktgemeinde übermittelten Einreichpläne, ergänzt durch das örtliche Aufmaß, ergeben sich für das Keller- bzw. Untergeschoss und das Dachgeschoss Bruttogrundflächen von jeweils gerundet 198,00 m2, jene des Erdgeschosses beträgt gerundet 184,00 m2, die Nutzflächen im Keller- bzw. Untergeschoss betragen gerundet 161,00 m2, im Erdgeschoss gerundet 141,00 m2 und im Dachgeschoss gerundet 157,00 m2.
Das Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt rund 34 Jahre, die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude kann gemäß Bewertungsliteratur mit rund 70 Jahren angenommen werden.
Nebengebäude: Dieses umfasst im straßenseitigen Trakt ein altes Wohnhaus, bestehend aus Unterkellerung, Erdgeschoss und Dachgeschoss, sowie daran anschließende Nebenräume, es ist teilweise massiv, teilweise in Holz-Blockbauweise errichtet, den oberen Abschluss bildet ein Satteldach mit Tonziegeldeckung und einer Firstrichtung parallel zur Gemeindestraße.
Dieser Wohntrakt ist im Einreichplan aus dem Jahr 1943 schon als Bestand eingezeichnet, sodass dieser ein Bestandsalter von zumindest 80 Jahren aufweist. Der bewohnbare Teil ist sehr einfach ausgestattet und wird laut Information seit Längerem nur mehr zur zeitweisen Unterbringung von Erntehelfern genutzt.
Im rechten Winkel daran schließt ein insgesamt L-förmiges Gebäude mit einer Rampe am Südostende an, welches massiv errichtet ist und aus Erdgeschoss und Dachraum besteht, den oberen Abschluss bildet ein Satteldach mit Tonziegeldeckung beim Trakt, welcher von Nordost nach Südwest gerichtet ist, bzw. ein flacher geneigtes Satteldach bei dem von Nordwest nach Südost gerichteten Trakt, welches mit Welleternitplatten eingedeckt ist.
Ursprünglich war das Wirtschaftsgebäude (Errichtung ab 1943) als Rinder- bzw. Schweinestall mit Futterkammer, Tenne, Wagenhütte und Schafstall genutzt, derzeit wird dieser Gebäudeteil nach baulichen Adaptierungen und auch Erweiterungen für unterschiedliche Zwecke genutzt, wie z.B. Wirtschafts- bzw. Verarbeitungsflächen mit angeschlossenem Kühlraum, Toilette, Lagerraum, Garage bzw. Werkstatt, Pflanzenschutzmittelraum, Kühlraum zur Aufbewahrung von Obstkisten, etc.

Die Wirtschaftsräume sind grundsätzlich verfliest und die Kühlräume mit Isolierpaneelen versehen.
Westlich des Gebäudes ist eine Düngerlagerstätte ersichtlich, wobei das Lagervolumen nicht bekannt ist.
Das Gebäude weist einen durchschnittlichen Erhaltungszustand auf, größere Schäden sind nicht ersichtlich.
Gemäß Aufmaß beträgt die Bruttogrundfläche für den Wohnhaustrakt gerundet 100,00 m2, für das Wirtschafts- bzw. Nebengebäude gerundet 362,00 m2 und für die Rampe gerundet 25,00 m2.
Dem Wohnhaustrakt kann eine Restnutzungsdauer von rund 10 Jahren bei einer gewöhnlichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren unterstellt werden, beim Neben- bzw. Wirtschaftsgebäude wird von einer Restnutzungsdauer von 15 Jahren bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen.
Landwirtschaftliche Nutzflächen: Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen handelt es sich überwiegend um Spezialkultur- bzw. Obstbauflächen. Die Flächen sind wüchsig und ergeben sich mittlere Produktionsbedingungen. Die Bodenklimazahl, welche sich aus der Ertragsmesszahl errechnet, beträgt zwischen 36 und 46 Punkte. Die Bewirtschaftung der Flächen ist mit Standardtraktoren möglich. Sämtliche Obstflächen sind mit Maschendrahtzäunen eingefriedet. Die genaue Lage und Form der Liegenschaften bzw. der Grundstücke können aus der digitalen Katastralmappe entnommen werden. Die Außengrenzen sind durch Grenzmarkierungen bzw. durch Naturgrenzen ersichtlich.
Die Obstfläche auf dem Grundstück Nr. 700/1 weist inklusive der Vorgewendestreifen eine Fläche von 9.294 m2 auf. Die Zufahrt ist über die Hoffläche gegeben. Die Fläche ist mäßig geneigt und die Kulturreihen sind von Nordost nach Südwest in der Geländefalllinie ausgerichtet. Die Anlage der vorhandenen Apfelsorte „Golden Delicious“ erfolgte im Jahr 2006. Die vorhandene Hagelschutzanlage wurde bereits in den Jahren 1988 bis 1989 errichtet. Durch Wind- und Schneedruck wurden die Obstreihen im nordwestlichen Bereich der Anlage beschädigt.
Die Obstfläche auf dem Grundstück Nr. 634 weist mit dem Grundstück Nr. 646 und dem so genutzten Teil des Grundstücks Nr. 644 der EZ 174 (2.769 m²) eine Gesamtfläche von 9.118 m² auf. Die Zufahrt zu dieser Obstanlage ist über das öffentliche Grundstück Nr. 1071 KG 68030 der Marktgemeinde Anger mit dem Namen „Bründlweg“ gegeben. Die Fläche ist mäßig geneigt und die Kulturreihen sind von Südost nach Nordwest quer zur Geländefalllinie ausgerichtet. Die Anlage der vorhandenen Apfelsorte „Golden Delicious“ erfolgte in Doppelreihen im Jahr 1992. Die vorhandene Hagelschutzanlage wurde 1987 errichtet. Auch hier sind durch Wind- und Schneedruck teilweise Beschädigungen der Anlage ersichtlich. Im südwestlichen Randbereich ist in der Anlage ein Hochspannungsgittermast einer 110 kV-Freileitung situiert. Südlich des Hochspannungsmasts ist eine Ausleitung von häuslichem Abwasser ersichtlich, welches laut Auskunftsperson vom Wohnobjekt mit der Adresse Viertelfeistritz 26A stammt. Auf dem Grundstück Nr. 646 ist eine Wasserentnahmestelle für das Grundstück Nr. 644 im Grundbuch eingetragen.
Zur genaueren Beurteilung der örtlichen Verhältnisse wird auf die dem Langgutachten angeschlossenen Ausdrucke aus dem Digitalen Atlas Steiermark verwiesen!
Die Obstfläche auf dem Grundstück Nr. 663 weist eine Gesamtfläche von 7.517 m2 auf. Die Zufahrt zu dieser Obstanlage ist ebenfalls über den „Bründlweg“ gegeben. Die Fläche ist flach bis mäßig geneigt und die Hagelschutzanlage ist von Nordost nach Südwest in der Geländefalllinie ausgerichtet. Derzeit befindet sich keine Obstkultur auf der Fläche, diese wurde laut Information im Jahr 2019 gerodet.
Das Grundstück Nr. 599 befindet sich nördlich des öffentlichen Weggrundstückes Nr. 1071 KG 68030 und weist eine schmale, längliche Form auf und ist eine Böschungsfläche, welche als Dauergrünland genutzt wird.
Die Obstfläche auf dem Grundstück Nr. 1017/3 weist ein Ausmaß von 3.483 m2 auf. Die Zufahrt zu dieser Obstanlage ist über das öffentliche Grundstück Nr. 1072 KG 68030 der Marktgemeinde Anger gegeben. Die Fläche ist nur mäßig geneigt und die Kulturreihen sind von Süd nach Nord ausgerichtet. Die Anlage der Birnensorten „Kaiser Alexander“ und „Xenia“ erfolgte im Jahr 1993. Es ist kein Hagelnetz vorhanden.
Die Obstfläche auf dem Grundstück Nr. 1018 weist ein Ausmaß von 3.176 m2 auf. Die Zufahrt zu dieser Obstanlage ist über das öffentliche Grundstück Nr. 1072 KG 68030 der Marktgemeinde Anger gegeben. Die Fläche ist nur mäßig geneigt und die Kulturreihen sind von Süd nach Nord ausgerichtet. Die Anlage der Birnensorte „Xenia“ erfolgte im Jahr 2016. Auch hier ist kein Hagelnetz vorhanden.

Das Grundstück Nr. 586/1 weist eine Fläche von 934 m2 auf und befindet sich im Grenzkataster. Die Zufahrt zu diesem Grundstück ist über das öffentliche Grundstück Nr. 586/7 KG 68030 der Marktgemeinde Anger gegeben. Die Fläche ist nur mäßig geneigt und wird derzeit als Mähwiese genutzt, sie wird jedoch in Kürze als Bauland ausgewiesen.
Die Grundstücke Nr. 833/2, 834/3 und 836/1 weisen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 4.236 m2 auf und werden als Mähwiese genutzt. Die Flächen sind über die Landesstraße „B72 Weizer Straße“ und das öffentliche Grundstück Nr. 1106 KG 68030 der Marktgemeinde Anger zugänglich. Die Fläche ist von Ost nach West geneigt. Auf dem Grundstück Nr. 833/2 ist im Flächenwidmungsplan eine Fläche von rund 1.700 m2 als Rutsch- und Meliorationsgebiet vermerkt. Weiters sind im Grundbuch Dienstbarkeiten bezüglich Quellfassung, Quellbasin, Wasserbezugs- und Wasserleitungsrecht für das Grundstück Nr. 862/2 eingetragen.
Waldflächen: Grundstück Nr. 1049: Die Waldfläche hat laut Grundbuch ein Ausmaß von 27.009 m2. Die Zufahrt des östlichen Grundstücksbereiches ist über einen Gemeindeweg über das Grundstück Nr. 1081/4 gegeben. Der Zugang zur westlichen Teilfläche ist von westlicher Richtung über den öffentlichen Weg mit der Bezeichnung „Mittereggweg“ und in weiterer Folge laut Auskunftsperson über benachbarte Grundstücke gegeben.
Die Waldflächen sind von West nach Ost, nördlich des Raasbaches, situiert. Dieser Bereich ist durch Grenzmarkierungen bzw. nördlich und südlich durch Gräben begrenzt. Der östliche Bereich ist von Nord nach Süd ausgedehnt und flach bis nur mäßig geneigt. Grenzmarkierungen sind jeweils gut ersichtlich. Im nördlichen Bereich sind vor allem Eichen, Fichten, Buchen und Kiefern zu gleichen Teilen vorzufinden. Es sind auch einige Tannen ersichtlich. Es ist eine aufkommende Naturverjüngung erkennbar. Die Bestockung ist durchschnittlich und der Baumbestand weist ein Alter zwischen 40 und 80 Jahren auf. Der östliche Teil besteht aus einem überwiegend mit Tannen, Fichten und Eichen mittleren Alters durchschnittlich bestockten Bereich sowie aus einem rund 6.000 m2 großen Fichtenbestand mit einem Alter von ca. 20 Jahren mit guter Bestockung. Eine vollmechanische Holzbringung ist ganzjährig mittels Traktors und Anbauseilwinde möglich. Es ist nur ein geringer Anteil an Bruch- und Schadholz anzutreffen.

Grundstücke Nr. 728 und 731: Es handelt sich laut Grundbuch um insgesamt 11.578 m2 an Waldfläche. Die Zufahrt ist über die öffentlichen Grundstücke Nr. 1078/1 und 1080 der Marktgemeinde Anger und laut Auskunftsperson in weiterer Folge über einen gemeinschaftlich genutzten Interessentenweg gegeben. Die bewertungsrelevanten Waldflächen sind von Ost nach West abfallend und grenzen westlich an den Ilzbach an. Das Grundstück Nr. 728 ist durch kleine Gräben durchschnitten und dadurch teils etwas schwieriger zugänglich. Die weiteren Liegenschaftsgrenzen sind durch Grenzmarkierungen gegeben. Eine vollmechanische Holzbringung ist ganzjährig mittels Traktors und Anbauseilwinde möglich. Auf dem Grundstück Nr. 728 ist ein schöner, mehrschichtiger Fichtenbestand mit einem Alter von 20 bis 60 Jahren mit mittlerer Bestockung ersichtlich. Es ist ein geringer Anteil an Bruchholz anzutreffen. Auf dem Grundstück Nr. 731 ist ein ca. 25-jähriger Fichtenbestand ersichtlich. Es sind einige Laubhölzer eingesprengt. Es handelt sich um gepflegte Baumbestände mit guter Bestockung.
Grundstücke Nr. 665, 699 und 1019: Diese Waldflächen befinden sich angeschlossen an Obstbauflächen und sind nur über diese zugänglich. Diese Flächen sind teils steil abfallend in Gräben und die Bringung ist mittels Traktors und Seilwinde nur erschwert möglich. Es handelt sich um Mischbestände mit Fichten, Buchen, Eichen, Erlen und sonstigen Laubhölzern mittlerer Altersklasse. Es sind teilweise Trockenschäden und Bruchholz ersichtlich. Die Bestockung ist durchschnittlich.
Grundstücke Nr. 640 und 465/1: Es handelt sich laut Grundbuch (zusammen mit dem Teilstück von 658 m² des Grundstücks Nr. 644 der EZ 174 KG 68030) um eine zusammenhängende Waldfläche von insgesamt 18.310 m2. Die Zufahrt ist über die zur Liegenschaft gehörenden Obstflächen sowie über das öffentliche Grundstück Nr. 1071 „Bründlweg“ möglich. Die Erreichbarkeit des nördlichen Bereiches des Grundstückes Nr. 465/1 ist laut Aussagen von östlicher Richtung über den sogenannten „Franziskussteinbruchweg“ gegeben. Die Waldflächen sind von der Querung der 110 kV-Hochspannungsleitung von nördlicher in südliche Richtung mit einer Trassenbreite von 30 m gekennzeichnet. Die neben der Leitungstrasse befindlichen Flächen zeichnen sich teils durch steil abfallende Bereiche in wasserführende Gräben aus. Der Baumbestand besteht überwiegend aus Fichten mittlerer Altersklasse sowie Erlen, Buchen und Eichen. Es ist in Lichtungen eine aufkommende Naturverjüngung mit Tannen, Fichten und Buchen ersichtlich. Die Bestockung ist durchschnittlich. Die Bringung ist mittels Traktors und Seilwinde teils nur erschwert möglich.
Grundstücke Nr. 833/2, 835/1 und 836/1: Es handelt sich laut Grundbuch um Waldflächen im Ausmaß von 15.796 m2. Die Zufahrt ist von der Weizer Bundestraße und über ein öffentliches Grundstück gegeben. Die bewertungsrelevante Waldfläche ist von Nord nach Süd ausgerichtet und nach Westen mäßig abfallend. Die Grundstücksgrenzen sind mit Grenzmarkierungen versehen. Eine vollmechanische Holzbringung ist ganzjährig mittels Traktors und Anbauseilwinde möglich. Der Baumbestand ist durchschnittlich und überwiegend in der mittleren Altersklasse sowie in einem mäßigen Pflegezustand. Im nördlichen Bereich sind überwiegend Fichten und sonstige Laubhölzer anzutreffen. Im südlichen Bereich wurde eine Fläche von ca. 6.000 m2 im Jahr 2016 mit Fichten aufgeforstet.

Grundstück Nr. 969: Größe der Waldfläche laut Grundbuch: 5.330 m2. Die Zufahrt ist laut Auskunftsperson über benachbarte Grundstücke von südlicher Richtung aus gegeben. Die bewertungsrelevante Waldfläche ist von West nach Ost ausgerichtet und nach Norden in einen wasserführenden Graben abfallend. Die südliche Grundstücksgrenze ist mit Grenzmarkierungen versehen. Eine vollmechanische Holzbringung ist ganzjährig mittels Traktors und Anbauseilwinde möglich. Der Baumbestand zeigt sich im westlichen Bereich als 10- bis 20-jährige Fichtenkultur und weiter östlich als Mischwald mit Fichten und einigen eingesprengten Laubhölzern. Der östliche Bereich ist nur gering bestockt. (Für die Waldfläche lag zum Zeitpunkt der Befundaufnahme bereits ein Kaufvertrag vor.)
Es wurde darüber informiert, dass Bestandsverhältnisse nicht vorliegen, sodass für die Bewertung von einer gänzlichen Bestandsfreiheit ausgegangen wird.
Infolge der teilweise fehlenden Unterlagen und Angaben über das Baujahr und den Anschaffungswert wurde der Sachwert aufgrund des Zustandes ermittelt und wird festgehalten, dass die Funktion der Maschinen und Geräte nicht überprüft wurde. Diesbezüglich wird auf die dem Langgutachten beiliegende Bewertung verwiesen, wonach sich für diese Maschinen und Geräte (Traktor Fendt, Mulcher Fa. Dingsleder, Heckstapler, Einachsanhänger, Feldspritze, Hubameise, Kreissäge, Mischmaschine, Düngerstreuer Bezzecchi, acht Stück Anhänger für Obstkistentransport, Stapler Toyota, Stapler Jungheinrich, Obstpresse Stossier und Palettenbox [70 Stück]) ein Zeitwert von € 20.600,- ergibt.
Gemäß beiliegendem Rückstandsausweis der Marktgemeinde vom 13.09.2019 ergibt sich ein Rückstand von € 2.222,95 zuzüglich der Rückstände aus der Mahnung vom 29.01.2020 in Höhe von € 196,79 und der Vorschreibung vom 30.01.2020 in Höhe von € 198,16. Der Gesamtrückstand zum Bewertungsstichtag beträgt somit € 2.617,90. Dieser Rückstand enthält auch Grundsteuer und betrifft neben der EZ 31 auch die EZZ 174 und 175, wobei mangels Aufschlüsselung in den Rückstandsausweisen die jeweiligen Anteile nicht näher festgestellt werden können.

Grundstücksgröße: 123.839 m²

Schätzwert: 618.600,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Maschinen und Geräte (siehe Langgutachten)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 20.600,00 EUR
Vadium: 61.860,00 EUR
Geringstes Gebot: 494.080,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Der Verkehrswert in Höhe von € 598.000,00 wurde ohne Berücksichtigung der Belastungen in C-LNR 14a), 15a) und 16a) ermittelt.
Es wird empfohlen, in das beim BG Weiz erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium für die EZ 31 beträgt: EUR 61.860,00 und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist/sind bei der EZ 31 zu übernehmen:
1.) C-LNR 1a: 3/1921 DIENSTBARKEIT Tunnelführung, Benützung der Oberfläche über der Tunnelachse in 10 m Breite auf Gst 833/2 für Lokalbahn Weiz-Birkfeld
2.) C-LNR 2a: 122/1946 DIENSTBARKEIT Wasserentnahme aus Quelle auf Gst 646 für Gst 644
3.) C-LNR 4a: 348/1971 1037/1981DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren auf Gst 833/2 834/3 gem Pkt 8 Kaufvertrag 1970-08-03 für EZ 212
4.) C-LNR 5a: 939/1982 DIENSTBARKEIT Duldung einer der Übertragung elektrischer Energie dienenden 110.000 Volt-Hochspannungsleitung auf Gst 640 465/1 634 gem Spruch III Bescheid 1982-01-08 (GZ: 3-343 Stew-We 30/15-1982) für Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
5.) C-LNR 23 a: 2485/2011 DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren gem Pkt 8. Kaufvertrag 2010-11- 9 über Gst 586/1 für Gst 586/4 586/5
6.) C-LNR 25 a: 2626/2016 DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren mit Fahrzeugen aller Art, Reiten, Viehtreiben über GSt 700/1 für Gst 700/2
Die dinglich Berechtigten, insbesondere die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben die öffentlichen Organe werden auf die in den Edikten zu 68030 Viertelfeistritz, EZ 174, sowie 68247 Peesen, EZ 175, enthaltenen „Sonstigen Hinweise“ verwiesen.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (8407 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Dienststelle:

BG Weiz (682)

Aktenzeichen:

12 E 26/19b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

02.08.2022

Versteigerungstermin:

am 27.09.2022 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Weiz, Radmannsdorfgasse 22, 8160 Weiz, Saal III, EG

Telefonkontakt:

+43 3172/2261 45


Grundbuch:

68030 Viertelfeistritz

EZ:

31

Grundstücksnr.:

.43/1, .43/3, 465/1, 586/1, 599, 634, 640, 646, 663, 665, 699, 700/1, 703, 728, 731, 833/2, 834/3, 835/1, 836/1, 969, 1017/3, 1018, 1019, 1049

BLNr:

1 und 2

Liegenschaftsadresse:

Viertelfeistritz 36 und 37

PLZ/Ort:

8184 Anger


Veröffentlicht unter Land und Forstwirtschaft, mehr als 500.000 Euro, Österreich, Steiermark

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