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8903 Lassing

Die Hofstelle, bestehend aus dem Wohnhaus und einem kleinen Stallgebäude liegt auf ca. 690 m Seehöhe und wird von einer direkt dahinter aufsteigenden Felsetage eines hier einmal bestandenen Steinbruches eingefasst. Die Wiesenflächen befinden sich im Wesentlichen östlich der Hofstelle, die verbleibenden Geländeflächen im Süden und Westen fallen steil zur vorbeiführenden Landesstraße ab und sind vereinzelt mittels Stützmauern und Steinschlichtungen terrassenartig eingeebnet.
Die Erschließung der Hofstelle erfolgt abzweigend von der Landesstraße  Lassinger Straße über einen geschotterten Weg auf Baufläche .30 der EZ . Dieses Grundstück gehört aber zur gegenüber der Landesstraße befindlichen Liegenschaft vulgo „Hansl in der Luken“, dient aber ausschließlich der Erschließung der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft EZ .
Eine Grunddienstbarkeit des Gehens und Fahrens zugunsten der Bewertungsliegenschaft ist im Grundbuch nicht eingetragen. Nach Angabe der Verpflichteten ist nur diese Wegtrasse über Baufläche .30 der Nachbarliegenschaft EZ  für die Hoferschließung bekannt, bzw. war diese Trasse immer schon der Erschließungsweg. Dieser Umstand lässt die Vermutung zu, dass ein Zufahrtsrecht zur Bewertungsliegenschaft über diese Wegfläche bereits erworben wurde.
Laut Orthofoto besteht offensichtlich ein Überbau auf Baufläche .30 in einer Größe von ca. 22m2 laut GIS. Dieser Überbau betrifft den südlichen Hausbereich mit dem Stiegenaufgang und Teilen des Zubaues im Osten. Da das von Überbau und der Wegdienstbarkeit betroffene Fremdgrundstück aber im Alleineigentum von Juliane Brandstätter steht, wird eine Zustimmung zur Duldung dieser Gegebenheiten angenommen.
Grundstücksbeschaffenheit und Grundstücksnutzung:
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Osten werden als Grünland bzw. Weide genutzt. Der Nahbereich um die Bestandsgebäude Wohnhaus und Stall ist eingeebnet, östlich des Wohnhauses befindet sich ein aufgrund der Steilheit terrassenartig angelegter Gemüse- und Ziergarten. Die Grundflächen im Süden und Westen sind bis auf die eingeebneten Bereiche überwiegend steil abfallende und meist verstrauchte Geländebereiche ohne verwertbare Nutzungsmöglichkeit. Das Stallgebäude wird zur Unterbringung von einigen Ziegen und Hühnern genutzt. Im Südwesten befindet sich im straßennahen Bereich ein schon baufälliger Holzschuppen, der Garagierungs- und Lagerzwecken dient.
Laut gültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Lassing liegen sämtliche Flächen der Bewertungsliegenschaft im Freiland, Teilbereiche sind aufgrund des felsigen Bestandes von der Zusatzausweisung „Erosionsgebiet“ betroffen.
Gebäudebeschreibung:
Beim Wohnhaus handelt es sich um Altbestand, um 1983 errichtet. Die Benützungsbewilligung datiert aus dem Jahr 1980. Die Baubewilligung für das Stallgebäude datiert aus 1906, die Benützungsbewilligung aus 1913.
Wohnhaus:
Beim gegenständlichen Objekt handelt es sich um ein eingeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Vollunterkellerung. Im Lauf der Zeit wurde eine geringfügige bauliche Erweiterung in Richtung Osten vorgenommen, sowie auch der südlich vorgelagerte treppenartige Hauszugang eingehaust. Offensichtlich hat man bei diesen Erweiterungsschritten die Grundgrenze zur nicht zur Bewertungsliegenschaft gehörigen Baufläche .30 überbaut. Bis auf einige wenige Adaptierungen im Bereich der Zubauten und einiger Zimmereinheiten sind seit Jahrzehnten unveränderte und entsprechend abgewohnte Oberflächen und veralterte Installationen vorhanden. Das Objekt ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Eine grundbücherlich nicht besicherte aber nach Angabe der Verpflichteten ausreichende Trinkwasserversorgung aus einer Quelle auf nachbarlichem Grund ist vorhanden. Die Stromversorgung erfolgt aus dem Netz der Steweag-Steg.
Dem Objekt haften Mängel an, und zwar zum Beispiel ein Feuchtschaden beim Kamin im Spitzboden, abgewitterte Holzfensterprofile, Feuchtstellen an der bergseitigen Kelleraußenwand und das Fehlen eines brandhemmenden Dachlukeneinstieges.
Zum Zeitpunkt der Befundaufnahme waren Teile des Wohnhauses mit wertlosen Baugebinden und div. Baumaterialresten angeräumt. Die Räumungskosten betragen € 999,–.
Stallgebäude:
Beim Stallgebäude handelt es sich um ein gemauertes Gebäude mit angebautem Lagertrakt. Der Bauzustand ist sanierungsbedürftig, im Dachbereich sind Mängel vorhanden.
Lagergebäude:
Es handelt sich um ein hölzernes Lagergebäude mit Flügeltoren. Der Bauzustand ist aus wirtschaftlicher Sicht abbruchreif mit deutlich erkennbaren Mängel im Bereich der Statik und des Daches.

Gericht:
BG Liezen
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung:

Versteigerungstermin:

Versteigerungsort:
Bezirksgericht Liezen, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, Land und Forstwirtschaft
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