Waldgrundstück 215 und 217 KG 76331 Ruhstatt (gesamt 5.579 m2); Waldgrundstücke südlich der Packer Bundesstraße
(Beschreibung des SV: Die Waldgrundstücke GST.NR. 215 und 217, KG Ruhstatt, mit einer Gesamtflächen von 5.579 m², liegen südlich der B70 Packer Straße, ca. 150 m östlich des Gasthauses Karawankenblick.)
Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen: —–
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein (inländisches) Sparbuch geeignet!
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Besonderer Hinweis:
Achtung:
Es handelt sich hier um Waldgrundstücke.
Für den Erwerb von Waldgrundstücken ist grundsätzlich (diese Genehmigung ist einzuholen von der Ersteherin / vom Ersteher nach dem Versteigerungstermin) eine Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt) erforderlich.
Es wird empfohlen, bereits vor dem Versteigerungstermin mit der Grundverkehrsbehörde abzuklären, ob Sie als Ersteherin / als Ersteher mit einer Genehmigung rechnen können.
Allgemeiner Hinweis betreffend Zwangsversteigerungungen: Bei einer Zwangsversteigerung sind Pfandrechte auf der Liegenschaft für die Ersteherin/den Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit die Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird es bezahlt; wenn das Meistbot für die Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, die Ersteherin/den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht. Es kann sich aber die Ersteherin/der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen.
Langgutachten (pdf) (1795 KB)
Beilagen (3037 KB)
nicht verfügbar
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BG Völkermarkt (761)
8 E 2/23g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
15.01.2024
am 14.6.2024 um 08:30 Uhr
Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt
04232 2239 DW 32 (oder DW 13)
Ein gerichtlicher Besichtigungstermin findet nicht statt (weil nämlich: es handelt sich hier um unbebaute Waldgrundstücke bei der Packer Bundesstraße (also: problemlos besichtigbar))
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (ohne Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.
76331 Ruhstatt
30
215, 217
1
Bei Ruhstatt, Völkermarkt
9100 Völkermarkt