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Einfamilienwohnhaus in Bregenz (Vorarlberg)

Das Einfamilienwohnhaus ist in einem ungepflegten Zustand und entspricht in keiner Weise dem heutigen Energiestandard.
Die vorhandene Zentralheizungsanlage ist schon länger nicht mehr in Betrieb und es wird mit Strom (Elektro-Öfen) geheizt.
Die Wohnlage kann aufgrund der Nähe zu den Sport-und Freizeiteinrichtigungen am Bodensee (Vorarlberg) als gut bezeichnet werden.

 

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Aufgrund des Alters und Zustandes mit € 0,00 bewertet.


Sonstige Hinweise:

Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sich, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.

Gericht:
BG Bregenz Vorarlberg

 

Sonstiges:
Der Ersteher hat gem. § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot allenfalls bestehende Bestandrechte zu übernehmen.
Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden.

 

PLZ/Ort:
6900 Bregenz


Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt-XXXX, Einfamilienhaus, Vorarlberg
Versteigerungs Katalog aus Österreich