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8792 St. Peter Freienstein

BLNR 13 Wohnungseigentum an W 2 242/494 Anteile
Bestandsverhältnis:
Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft von Herrn S., Verpflichteter, die
bewertungsgegenständlichen Anteile nicht vermietet sind und im Eigengebrauch stehen. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei.
Hausverwaltung:
Laut Auskunft von Herrn S., Verpflichteter, wurde keine Hausverwaltung
für die Verwaltung der Wohnungseigentumsobjekte bestellt.
Energieausweis:
Ein Energieausweis ist laut Auskunft von Herrn S. für die Liegenschaft
nicht vorhanden.
Der Gesamtzustand ist als unterdurchschnittlich erhalten zu bezeichnen. Ein
Investitionsrückstau ist gegeben.
Hinzuweisen ist, dass in der gesamten Liegenschaft bzw. in den einzelnen
bewertungsgegenständlichen Wohnungen bzw. der Garage diverse Gegenstände
bzw. Sperrmüll und Unrat abgelagert wurde. Entsorgungskosten wurden bei den
Bewertungsansätzen nicht berücksichtigt.
BLNR 13 Wohnungseigentum an W 2 242/494 Anteile
Wohnnutzfläche: 94,68 m²
 Keller 1 18,10 m²
 Keller 2 18,32 m²
 Keller 3 12,57 m²
 Kellerabstellraum 2,75 m²
 Gartenfläche rund 798,70 m²

Grundstücksgröße: 1.224 m²
Objektgröße: 94,68 m²

Schätzwert: 47.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 4.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 35.250,00 EUR

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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (1356 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

       

Dienststelle:

BG Leoben (603)

Aktenzeichen:

9 E 6/22m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.03.2023

Versteigerungstermin:

am 6.4.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leoben, 1. Stock, Verhandlungssaal H

Telefonkontakt:

03842 404 376006

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Leoben eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind beim Bezirksgericht Leoben gegen Kostenersatz erhältlich. Das gesamte Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.


Grundbuch:

60351 St. Peter Freienstein

EZ:

167

Grundstücksnr.:

189/18, .240

BLNr:

13

Liegenschaftsadresse:

Schörgelhofsiedlung 33

PLZ/Ort:

8792 St. Peter Freienstein


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Steiermark

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