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Rankweil Einfamilienhaus

Das Liegenschaft befindet sich in Rankweil-Brederis und wurde im Jahre 1972 mit einem Einfamilienhaus bebaut. 1998 wurde ein Zubau errichtet. Ein von einer Miteigentümerin eingeholtes Gutachten der Sachverständigen R. liegt ohne Beilagen vor. Der Schätzwert gemäß diesem Gutachten wird infolge Einigung der Miteigentümer auf diesen Ausrufpreis der Versteigerung gem. § 352 a Abs 4 EO zugrunde gelegt.
Eine Schätzung durch das Gericht erfolgt somit nicht.
Einfamilienhaus mit Zubau mit einer Nutzfläche von ca. 81,4 m² im KG, ca 83 m² im EG, Garage ca. 23,7 m².
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden können beim Bezirksgericht Feldkirch eingesehen werden.


Sonstige Hinweise: Rechte dinglich Berechtigter beim Haus Rankweil bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind! Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB gilt (§ 352 a Abs 2 EO). Nach der Aktenlage ist die Fruchtgenussberechtigte laut CLNR 3 verstorben.
Das Vadium in Höhe von EUR 41.500,– kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.

 

 

Gericht: BG Feldkirch
wegen: Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
Letzte Änderung:
Telefonkontakt:

PLZ/Ort: 6830 Rankweil

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, Einfamilienhaus, mehr als 500.000 Euro, Vorarlberg

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