Menü Schließen

Wohnung 21. Wiener Gemeindebezirk

Die Wohnhausanlage im 21. Wiener Gemeindebezirk wurde um das Jahr 1970 errichtet und besteht aus einem Gebäudetrakt an der Donaufelder Straße (Stiege 1) und einem Gebäudetrakt an der Ferdinand-Pölz-Gasse (Stiege 2). Die beiden Gebäudetrakte bestehen jeweils aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und fünf Obergeschossen.
Die zu bewertende Wohnung Top W 4 St 2 befindet sich im 1.Obergeschoss des Gebäudetraktes an der Ferdinand-Pölz-Gasse (Stiege 2).
Im Kellergeschoss der Stiege 2 sind Kellerabteile und ein Kinderwagenraum untergebracht. Im Erdgeschoss und den Obergeschossen sind Wohnungen situiert.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat eine einfach gegliederte Fassade, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Die Stiegenhäuser sind mit Aufzügen ausgestattet.
Der Innenhof ist teilweise befestigt und teilweise begrünt und mit einzelnen Sträuchern und Bäumen bepflanzt.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Wohnungen ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 114 eingetragen. Die Kellerabteile sind den Wohnungen als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Wohnhaus ist in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Die zu bewertende Wohnung Top W 4 liegt im 1.Obergeschoss der Stiege 2 (Gebäudetrakt an der Ferdinand-Pölz-Gasse) und besteht aus einem Vorraum, einem kleinen Bad mit WC, einer Küche und einem Zimmer. Die Wohnung ist südseitig zur Ferdinand-Pölz-Gasse ausgerichtet.
Die Wohnung wird durch eine Hauszentralheizungsanlage beheizt und mit Warmwasser versorgt. Die Wohnung wird durch Kunststofffenster belichtet. Im Vorraum befinden sich der Wohnungsapparat der Türsprechanlage und der Elektrosicherungskasten. Der Wohnung ist im Kellergeschoss das Kellerabteil Nr. 4 als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Die Raumhöhe beträgt in den Wohnräumen rund 2,60m.
Die Wohnung ist bis auf die Kücheneinrichtung unmöbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Wohnung befindet sich in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand.

Grundstücksgröße: 940 m²
Objektgröße: 35,92 m²

Schätzwert: 124.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche, Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Vadium: 12.400,00 EUR

Geringstes Gebot: 83.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
Gemäß § 146 EO wird in Abweichung von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen auf Antrag der betreibenden Partei, gegen den keine Einwendungen erhoben wurden, folgendes festgelegt, weil dadurch voraussichtlich ein höherer Erlös zu erzielen ist: (siehe Geringstes Gebot)


[mappress mapid=“1075″]

Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (1832 KB)
Beilagen (pdf) (4947 KB)

Lageplan:

Stadtplan (69 KB)
Widmung (71 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (80 KB)
GrundrissKeller (75 KB)

Foto(s):

     

Dienststelle:

BG Floridsdorf (016)

Aktenzeichen:

33 E 19/21x

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

15.02.2023

Versteigerungstermin:

am 30.03.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal C, 1. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6

Telefonkontakt:

01/27-770 DW 276

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 33 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2106, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.
*
Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.

Sonstiges:

Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
*
Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
Nötige Dokumente zum Bieten:
*
Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
*
1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
*
2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
*
3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder eine sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
*
Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
*
Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Zu übernehmende Lasten:
*
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
*
1) die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG)
*
2) die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden allfälligen Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers, soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
*
3) die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden allfälligen Forderungen eines allfälligen Mieters, soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG)
Ungültige Vereinbarungen:
*
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01603 Donaufeld

EZ:

114

Grundstücksnr.:

413/1 und 414

BLNr:

75

Liegenschaftsadresse:

Ferdinand-Pölz-Gasse 3 / Donaufelder Straße 36

PLZ/Ort:

1210 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Versteigerungs Katalog aus Österreich