Zuschlag ohne Überbot – TOP 1 | |
Gericht: | BG Lienz |
Aktenzeichen: | 850 30 E 6/20i |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 22.07.2021 |
|
|
Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
85020 Lienz EZ 528 Grundstücksnr. 2447; BLNr. 2 |
|
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 225.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
Die ursprünglich als Ordination genutzten Räumlichkeiten werden derzeit als Galerie genutzt.
Der Ausstellungsraum ist nur einmal durch eine Mauer so getrennt, dass ein separater Raum entsteht. Zusätzlich ist ein WC vom Ausstellungsraum abgetrennt. Im Kellergeschoss sind Kellerräume und im EG eine Gartenfläche, die derzeit mit einer Terrasse genutzt wird, zugeordnet.
Grundstücksgröße: 578 m²
Objektgröße: 101,71 m²
Schätzwert: 173.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:keines
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 17.300,00 EUR
Geringstes Gebot: 86.500,00 EUR
Sonstige Hinweise: Es bestehen Unklarheiten zwischen den Miteigentümern, wodurch eventuell zusätzliche Aufwendungen notwendig werden.
Die bestehende Terrasse ist abzubauen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet
Gericht: | BG Lienz |
Aktenzeichen: | 850 30 E 6/20i |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 28.10.2020 |
Versteigerungstermin: | am 14.12.2020 um 10:45 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, 9900 Lienz, Zimmer Nr. 104, I. Stock |
Telefonkontakt: | 05 76014 3468 22 |
Besichtigungszeit: | Die Verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden. |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokoll usw. können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz, III. Stock, Zimmer 302, 8.00 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Dort sind auch Ablichtungen des Schätzungsgutachtens gegen Gebührenersatz erhältlich. |
Sonstiges: | Zur Versteigerung gelangen die 131/470-Anteile (BLNR. 2) verbunden mit Wohnungseigentum an TOP 1. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind die Dienstbarkeiten CLNR.4a und 6a zu übernehmen. |
|
|
Grundbuch: | 85020 Lienz |
EZ: | 528 |
Grundstücksnr.: | 2447 |
BLNr: | 2 |
Liegenschaftsadresse: | Alleestr. 23 |
PLZ/Ort: | 9900 Lienz |
|
|
|