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goldenglobe immobilien gmbh

LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 49 S 16/18a

Konkursverfahren

416001t


Bekannt gemacht am 10. Juli 2018

Firmenbuchnummer:
FN 416001t
Schuldner:
goldenglobe immobilien gmbh
Hauptstraße 61
7521 Bildein
FN 416001t
vertreten durch: Hrastnik & Serenyi Rechtsanwälte GmbH in 7400 Oberwart, Hauptplatz 11, Atrium Top 16A
Masseverwalter:
Mag. Werner DAX Rechtsanwalt
Rusterstraße 62/Stiege 1/4. Stock
7000 Eisenstadt
Tel.: 05/9004200, Fax: 05/9004299
E-Mail: guessing@daxundpartner.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.07.2018
Anmeldungsfrist: 27.08.2018
Tagsatzung:
Datum: 10.09.2018
um: 12.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 12.10 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 15.10.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote von 20 %, diese zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
besondere Prüfungstagsatzung
vE 11.00 Uhr
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein – Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik „Ergänzender Inhalt“ erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 11.07.2018 ein.

Beschluss vom 10. Juli 2018


Bekannt gemacht am 21. August 2018

Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Beschluss vom 21. August 2018


Bekannt gemacht am 11. September 2018

Text:
Vorerst wird das schuldnerische Vermögen verwertet und danach erfolgt allenfalls ein Entschuldungsantrag der Schuldnerin. Der Akt liegt auf Kalender 10.1.2019.

Beschluss vom 10. September 2018


Bekannt gemacht am 2. Oktober 2018

Abberaumung:
Die für den 15.10.2018 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Der Schuldner hat den Sanierungsplanantrag zurückgezogen. Die für den 15.10.2018 anberaumte Tagsatzung finden nicht statt.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.

Beschluss vom 1. Oktober 2018


Bekannt gemacht am 17. Dezember 2018

Text:
Zivilverfahren sind abzuführen. Der Akt ist kalendiert mit Juni 2019.

Beschluss vom 14. Dezember 2018


Bekannt gemacht am 20. Dezember 2018

Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Beschluss vom 20. Dezember 2018


Bekannt gemacht am 25. Jänner 2021

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Aufhebung:
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.

Beschluss vom 25. Jänner 2021


Bekannt gemacht am 12. Februar 2021

Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Text:
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 25.01.2021.
Die Aufhebung ist seit 09.02.2021 rechtskräftig.

Beschluss vom 12. Februar 2021

Veröffentlicht unter Konkurs Insolvenzen

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