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Einfamilienhaus 8063 Höf-Präbach

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

siehe Langgutachten

Grundstücksgröße: 1.146 m²
Objektgröße: 164,74 m²

Schätzwert: 283.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: siehe Langgutachten
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 28.300,00 EUR
Geringstes Gebot: 250.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Das Geringste Gebot wurde in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgesetzt !
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Dienstbarkeiten zu C-LNr.1a,2a.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (7798 KB)

Lageplan:

Lageplan (49 KB)

Grundriss(e):

Erdgeschoss (1725 KB)
Dachgeschoss (1989 KB)
Kellergeschoss (1970 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 47/21z

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

02.02.2022

Versteigerungstermin:

am 22.03.2022 um 13:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-Ost, Radetzkystr.27,8010 Graz, Saal C/EG

Telefonkontakt:

0316/8084 4206

Sonstiges:

Langgutachten im Internet abrufbar.
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
„Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist für Besucher:innen öffentlicher Verhandlungen generell sowie für Sachverständige und Dolmetscher:innen aufgrund einer richterlichen Anordnung ausschließlich bei Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) zulässig. Dieser ist beim Betreten des Gebäudes (dem Sicherheitsdienst oder einer anderen von der Dienststellenleitung beauftragten Person) vorzuweisen.“
„Es wird darum ersucht, zur Verhandlung einen aktuellen Nachweis eines negativen Testergebnisses („nicht nachgewiesen“) mitzubringen (72 Stunden für PCR-Tests und 24 Stunden für Antigen-Tests).
Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist für Besucher:innen öffentlicher Verhandlungen ausschließlich bei Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) zulässig. Dieser ist beim Betreten des Gebäudes (dem Sicherheitsdienst oder einer anderen von der Dienststellenleitung beauftragten Person) vorzuweisen.“
Aufgrund der aktuellen Corona – Pandemie gelten derzeit – es kann sich bis zum eigentlichen Termin allenfalls eine Änderung ergeben ! – im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln . Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von 2 Metern ( Achtung : Es können tagesaktuell andere Distanzen gelten !!- mehr oder weniger ) einzuhalten , und es ist auf die Handhygiene zu achten .
Im Gerichtsgebäude besteht derzeit die Pflicht , einen Mund-Nasen-Schutz ( derzeit kein Gesichtsvisier ! ) zu verwenden – Achtung : Es kann zum Termin der Verhandlung nach Lage der Pandemiesituation auch ein Standard FFP 2 oder höher , aber auch geringer / = einfacher Mund/Nasenschutz ) erforderlich sein – , wobei Sie ersucht werden , dann Ihre eigene dann jeweils erforderliche Schutzmaske , so sie vorgeschrieben ist , selbst mitzubringen .
Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen , wenn der Richter , der die Verhandlung leitet , die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet .
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 25 Minuten vor dem angegebenen Termin .
Den Anweisungen des Sicherheitspersonales bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten.
Diese genannten Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz . Danke für Ihr Verständnis !
Der zentrale Textbaustein „zcovidv“ wurde an die aktuellen COVID19-Schutzvorschriften (insb Verordnungen des BMASGK) angepasst und kann aufgrund einer Verfügung des Entscheidungsorgans (beispielsweise für Ladungen) wie bisher verwendet werden. Der angepasste Textbaustein steht ab sofort in allen Gattungen zur Verfügung:
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.


Grundbuch:

63221 Höf

EZ:

548

Grundstücksnr.:

836/13

BLNr:

1, 2

Liegenschaftsadresse:

Macherweg 11

PLZ/Ort:

8063 Höf-Präbach


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Steiermark

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