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Einfamilienhaus in Eferding

Das Einfamilienhaus in Eferding mit dem Ausmaß von 19,25 m x 9,80 m südlich vom Stadtzentrum Eferding befindet sich in einer Siedlungslage. Das 1941 erbaute teilunterkellerte Wohnhaus mit Erdgeschoß und Dachgeschoß ist seit Jahren unbewohnt. Durch den meterhohen Bewuchs ist die Liegenschaft von außen kaum einsehbar. Das Wohnhaus weißt massive Bauschäden auf. Putzschäden, Mauerrisse, desolate Fenster und Schimmelschäden. Eine Nutzungsfähigkeit des Wohnhauses ist nicht mehr gegeben. Es liegt Abbruchreife vor. Der Verkehrswert wurde durch das Liquidationsverfahren ermittelt (Bodenwert abzüglich Freilegungskosten).

 

 


Sonstige Hinweise:Im Grundbuch ist unter C-Laufnummer 4 ein Vorkaufsrecht für Dipl.-Ing. Dr. L. eingetragen. Für die Zwangsversteigerung ist dies nur insoweit von Bedeutung, als dass der Vorkaufsberechtigte zum Versteigerungstermin zu laden ist, damit er – ganz normal wie sämtliche sonstigen Interessenten – mitsteigern kann. Das Vorkaufsrecht erlischt mit Rechtskraft des Zuschlags (§ 1076 ABGB).
Im Grundbuch ist unter B-Laufnummer 9 l eine „fideikommissarische Substitution zugunsten mj. S., und mj.  L.,  und weiterer allfälliger derzeit ungeborener leiblicher Nachkommen“ des Verpflichteten eingetragen. Das Bezirksgericht Eferding geht davon aus, dass diese im Falle der Versteigerung über Antrag des Erstehers zu löschen sein wird, weil mit Rechtskraft der Zuschlagserteilung die Liegenschaft aus dem von der fideikommissarische Substitution erfassten Vermögen ausscheidet.
Im Grundbuch ist unter C-Laufnummer 7 a ein Fruchtgenussrecht für Dipl.-Ing. Dr. L.,  (die weitere Berechtigte Dr.  L. ist bereits verstorben) eingetragen. Das Bezirksgericht Eferding geht davon aus, dass dieses ebenfalls über Antrag des Erstehers zu löschen sein wird, weil das Fruchtgenussrecht laut Sachverständigengutachten nicht bewertungsrelevant ist, zumal das Wohnhaus unbrauchbar und unbewohnbar ist und nach dem „best use Prinzip“ die Freilegung die hochwertigste Lösung ist.
Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass ein lastenfreier Erwerb der Liegenschaft aus Sicht des Bezirksgerichts Eferding somit wahrscheinlich ist, aber NICHT GARANTIERT werden kann, da es sich um eine komplexe Konstellation handelt und die in Aussicht genommenen Löschungen der Lasten im Rechtsmittelweg durch die Berechtigten überprüft werden können.
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht keine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a) UStG 1994 i.d.g.F. abgegeben.
Die auf die Liegeschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch die Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.

 

Gericht: BG Eferding
Versteigerungsort: Bezirksgericht Eferding

PLZ/Ort: 4070 Eferding

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, bis 100.000 Euro, Einfamilienhaus, mit Gutachten, Oberösterreich, Österreich

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