Gericht: | BG Tamsweg |
Aktenzeichen: | 580 11 E 1/21x |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 24.06.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
58024 St. Michael EZ 902 Grundstücksnr. 5582 St. Michael im Lungau, Sägestraße 406, BLNr 1 (510/2740 Anteile), womit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 3 verbunden ist, GSt-Nr 678/84 Bauland – Betriebsgebiet – bebaut mit einer Fläche von 1.116 m², Büronutzfläche 88,60 m²; BLNr. 1 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 102.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
Büronutzfläche 88,60m2
Grundstücksgröße:1.116 m²
Schätzwert: 83.200,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 8.320,00 EUR
Geringstes Gebot: 41.600,00 EUR
Sonstige Hinweise:Zur Wohnung Top 3 gehören Büroräume und ein WC, wobei darauf hingewiesen, dass sich darin keine Küche und kein Bad befinden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: CLNr 1a Reallast Zaunerrichtung, Zaunerhaltung gem Pkt XIV Kaufvertrag 1959-10-26 auf Gst 678/84 für Gst 678/8
Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: keine
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vadium nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden kann.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Gemäß § 18 Salzburger GVG dürfen beim Versteigerungstermin als Bieter nur Personen zugelassen werden, a) deren Eigentumserwerb offenkundig keiner grundverkehrs-behördlichen Zustimmung bedarf; oder b) die dem Exekutionsgericht entweder Urkunden, aus denen sich ergibt, dass ihr Rechtserwerb keiner grundverkehrsbehördlichen Zustimmung bedarf, oder einen rechtskräftigen Bescheid der Grundverkehrsbehörde über die Zustimmung zu ihrem Rechtserwerb vorlegen.
Ein Antrag auf grundverkehrsbehördliche Zustimmung zum beabsichtigten Erwerb im Weg der Versteigerung ist innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermines einzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Details können dem Gutachten SV Ing. Scharfetter entnommen werden.
Gericht: | BG Tamsweg |
Aktenzeichen: | 580 11 E 1/21x |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 04.05.2021 |
Versteigerungstermin: | am 09.06.2021 um 10:30 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Tamsweg, EG, Verhandlungssaal 1 |
Telefonkontakt: | 05760121 |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Einsichtnahme in das Gutachten beim Bezirksgericht Tamsweg, Dienstag 08.00 bis 11.30 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich. Auf die geltenden Covid-19 Maßnahmen wird hingewiesen. |
Sonstiges: | Ein amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. Auf die geltenden Covid-19 Maßnahmen wird hingewiesen. |
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Grundbuch: | 58024 St. Michael |
EZ: | 902 |
Grundstücksnr.: | 5582 St. Michael im Lungau, Sägestraße 406, BLNr 1 (510/2740 Anteile), womit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 3 verbunden ist, GSt-Nr 678/84 Bauland – Betriebsgebiet – bebaut mit einer Fläche von 1.116 m², Büronutzfläche 88,60 m² |
BLNr: | 1 |
Liegenschaftsadresse: | Sägestraße 406 |
PLZ/Ort: | 5582 St. Michael |
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