Ramsau bei Hainfeld ist eine Gemeinde im Bundesland Niederösterreich, die für ihre idyllische Lage und die Nähe zur Natur bekannt ist. Ein Ort, der durch seine landschaftliche Schönheit besticht und dennoch nicht vor den Herausforderungen der Natur, wie Hochwasser oder Wildbäche, gefeit ist.
Ein Haus wird oft dann als „abbruchreif“ bezeichnet, wenn die Kosten für eine Sanierung oder Renovierung den Wert des Gebäudes überschreiten oder wenn die bauliche Substanz so stark beschädigt ist, dass sie nicht mehr sicher bewohnbar ist. Auch gravierende Mängel in der Statik, die eine Gefahr für die Bewohner darstellen könnten, können ein Kriterium für den Abriss eines Gebäudes sein. Ein weiterer Faktor, der zur Entscheidung für den Abriss beiträgt, ist, wenn das Gebäude nicht den geltenden Bau- und Umweltauflagen entspricht.
Das hier beschriebene Grundstück in Ramsau bei Hainfeld befindet sich in zwei problematischen Zonen: der HQ100 Zone, welche eine Hochwasserzone darstellt und der gelben Wildbachzone, was bedeutet, dass es in einem potenziellen Gefahrenbereich für Wildbäche liegt. Diese Zoneneinteilung kann die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erheblich einschränken und ist bei zukünftigen Bau- oder Renovierungsvorhaben zu berücksichtigen.
Das Wohnhaus selbst ist in einem desolaten Zustand: Es ist nicht nur zugemüllt, sondern aufgrund seines Zustands auch als abbruchreif zu bezeichnen. Mit einer Objektgröße von 148,00 m² und einer Gesamtfläche von 1.304 m² bietet das Grundstück jedoch Potenzial für einen Neubau oder ein anderes Projekt, vorausgesetzt, alle baurechtlichen und umweltrelevanten Vorschriften werden eingehalten.
Sonstige Hinweise:
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Der Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (1730 KB)
Lageplan:
NÖ-Atlas (603 KB)
Grundriss(e):
Grundrissskizze (48 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Lilienfeld (193)
Aktenzeichen:
2 E 2060/22p
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
28.07.2023
Versteigerungstermin:
am 12.09.2023 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Lilienfeld, Babenbergerstraße 17, 3180 Lilienfeld
Telefonkontakt:
02762/52470 -13
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten sowie online in der Ediktsdatei eingesehen werden. (DI-FR von 8-12 Uhr)
Sonstiges:
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
Grundbuch:
19027 Ramsau
EZ:
45
Grundstücksnr.:
.33 und 134
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Unterdörfl 22
PLZ/Ort:
3172 Ramsau