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9813 Möllbrücke

Gericht: BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen: 730 6 E 5/20p
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 26.07.2021

Die Liegenschaft(en) Grundbuch
73410 Möllbrücke I EZ 761
Grundstücksnr. 758/14; BLNr. 1 und 2 (je 1/2-Anteile)
9813 Möllbrücke, Pattendorf 69
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 175.000,00 EUR zugeschlagen.

Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.

Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 218.750,00 EUR stellen.

 

 

 

Beschreibung (WE): Zirka 772 m² großes Grundstück mit nicht fertiggestelltem Einfamilienhaus (Grst.Nr. 758/14).
Widmung: „Bauland – Wohngebiet“
Adresse: Pattendorf 69, 9813 Möllbrücke.

Grundstücksgröße: 772 m²


Schätzwert: 268.700,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Vadium: 26.870,00 EUR

Geringstes Gebot: 134.350,00 EUR


 

 

 

Sonstige Hinweise:- Rechte und Lasten:
Die eingetragenen Pfandrechte haben auf den Verkehrswert der Liegenschaft keinen Einfluss.
– Bestandsverhältnisse: — (keine)
– Zubehör: — (keines)
– Abgabenrückstände:
Finanzverwaltung der Marktgemeinde Lurnfeld EUR 5.571,82 und EUR 32,17.
– Sämtliche Details siehe Kurz- und LANGGUTACHTEN !!
ALLGEMEINE HINWEISE:
– Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
– Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
– An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
– Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
– Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
– Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
– Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
– Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Langgutachten:

Beilagen 1 (3887 KB)
Fotos 3 (815 KB)
Fotos 4 (551 KB)
Fotos 2 (695 KB)
Beilagen 2 (7400 KB)
Fotos 1 (1123 KB)
Langgutachten (pdf) (1184 KB)

Gericht: BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen: 730 6 E 5/20p
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 03.06.2021
Versteigerungstermin: am 30.06.2021 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoß
Telefonkontakt: 04762/4822-07
Besichtigungszeit: – Über Antrag wird die BESICHTIGUNG der Liegenschaft für folgende Zeit festgesetzt:
Dienstag, 29. Juni 2021, um 10.00 Uhr, an Ort und Stelle (in 9813 Möllbrücke, Pattendorf 69).
– COVID-19 Maßnahmen: Alle Beteiligten/Interessenten MÜSSEN einen Mindestabstand von 2 m einhalten und geeignete Gesichtsmasken (FFP2) tragen. Alle Beteiligten/Interessenten müssen einen Lichtbildausweis mit sich führen, um sich gegenüber dem einschreitenden Gerichtsvollzieher ausweisen zu können.
– Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme: Mo. bis Fr., von 08.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau – jedoch NUR unter vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich, bzw. siehe Kurz- und LANGGUTACHTEN !!
Sonstiges: – Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.
– COVID-19-Maßnahmen: Es wird darauf hingewiesen, dass beim Bezirksgericht Spittal/Drau die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken (ohne Ausatemventil) und zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern besteht. Es wird daher empfohlen, zum Versteigerungstermin eine FFP2-Maske und Schreibmaterial mitzunehmen.

Grundbuch: 73410 Möllbrücke I
EZ: 761
Grundstücksnr.: 758/14
BLNr: 1 und 2 (je 1/2-Anteile)
Liegenschaftsadresse: Pattendorf 69
PLZ/Ort: 9813 Möllbrücke

Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Kärnten, mit Gutachten, Österreich, Versteigerte Immobilien

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