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8103 Hörgas

Zuschlag ohne Überbot – Einfamilienhaus im Freiland
Dienststelle:BG Graz-West (641)
Aktenzeichen:309 E 12/21k
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:30.03.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch

63235 641 EZ 206
Grundstücksnr. 171/2; BLNr. 1 (1/1 Anteil)
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 101.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.

 

 

 

Die gegenständliche Liegenschaft liegt südsüdwestlich des in diesem Bereich von Ost nach West verlaufenden Hörgasgrabenweges an einem nach Nordosten abfallenden Hang und ist mit einem im Laufe der Jahre immer wieder erweiterten Einfamilienhaus in Massivbauweise bebaut. In den bei der Gemeinde aufliegenden Plänen des Bauaktes scheint eine von der
Ist-Situation abweichende Einordnung auf. Die Zufahrt erfolgt über den Hörsgrabenweg, bei welchem es sich um eine Gemeindestraße handelt.
Das Gebäude besteht aus KG, EG und ausgebautem DG, wobei die Ist-Situation der vorgefundenen Räume zum Bewertungsstichtag (31.08.2021) mit der baubewilligten Raumkonfiguration laut Planunterlagen in vielen Fällen nicht übereinstimmt. Insbesondere der im DG vorgefundene Ausbau ist nicht baubewilligt und handelt es sich bei der in das DG führenden Treppe bestenfalls um eine Dachbodenstiege, welche ihrer Ausführung nach nicht bewilligbar wäre.

Die Baubewilligung zur Errichtung des Wohnhauses geht bis auf das Jahr 1962 zurück. Bis zum Jahr 1997 fanden immer wieder bauliche Erweiterungen statt. Zuletzt wurde eine Garage im Ausmaß von 22,60 m2 und die darüber liegende Terrasse im Ausmaß von 26,40 m² errichtet. Aufgrund der Hanglage ist der in den Plänen mit Kellergeschoß bezeichnete Teil des Gebäudes südwestseitig in den Hang hinein gebaut und sind in dieser Ebene drei Garagen und Kellerräume situiert. Eine weitere Garage wurde 1997 errichtet. Bei einzelnen Wänden des KG sowie stellenweise im EG und im DG wurde Schimmelbildung festgestellt. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt mit Öl. Nach Angaben der verpflichteten Partei sind Öltanks vorhanden, wobei diese aufgrund ihrer Lage hinter Gerümpel nicht besichtigt werden konnten. Der im Plan mit 34,80 m2 bezeichnete Kellerraum wurde geteilt, im linken Bereich befindet sich der Heizkeller. Die Bodenausführung besteht aus Beton, mit Ausnahme der 1997 errichteten Garage, des Heizraumes und eines weiteres Kellerabteils, welche verfließt sind. Der Zugang zum EG erfolgt über die im Plan mit 24,40 m2 ausgewiesene Terrasse, wobei der Zugang über das Zimmer mit 13,80 m2 erfolgt und nicht wie im Plan dargestellt. Das EG umfasst die Räume Vorraum, Küche, Schlafzimmer, Bad, WC, Zimmer, Wohnzimmer. Der Fußboden besteht – mit Ausnahme der gefliesten Nassräume – aus Laminat, im Vorraum aus Steinfliesen und aus Estrich mit Linoleum. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen vor ca. vier Jahren erworbenen Boiler. Die Ausführung der Türen und Fenster ist aus Holz und befindet sich in einem dem Alter des Gebäudes entsprechenden Zustand. Die Zwischenwände sind in Ziegelbauweise errichtet, die Küchengeräte sind älter als zehn Jahre. Im EG befindet sich über den drei Garagen eine weitere Garage, die über eine eigene Zufahrt erreichbar ist. Der Zugang zum ausgebauten DG erfolgt über die erwähnte Stiege und durch einen Zugang von außen. Im DG liegen Vorraum, Zimmer, Durchgangszimmer, ein weiteres Zimmer sowie ein Vorraum vor Bad und WC. Mit Ausnahme des verfliesten Bodens in der Nasszelle besteht die Fußbodenausführung aus Laminat. Der Zustand der Türen und Fenster entspricht jenem im EG.

 

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Der Bauzustand des Wohnhauses stellt sich zum Zeitpunkt der Besichtigung in einem Zustand dar, welcher bedeutende Instandsetzung erfordert, wobei das gesamte Gebäude in seiner derzeitigen Konfiguration in weiten Teilen nicht baubewilligt ist. An den Außenwänden ist stellenweise aufsteigende Feuchtigkeit mit Ablösung des Verputzes erkennbar. Westlich des Gebäudes befindet sich ein aus UG und EG bestehender offener Rohbau, der zum Zeitpunkt der Besichtigung voll mit Gerümpel war und nicht baubewilligt ist. Die Wasserversorgung der Liegenschaft erfolgt über einen Brunnen, wobei die Qualität des Wassers seit längerem nicht mehr durch das Hygiene-Institut überprüft wurde; ein Anschluss an das öffentliche Netz ist vorhanden, jedoch nicht angeschlossen.

Das geringste Gebot wurde auf den Schätzwert erhöht.
Der Zuschlag wird bei dem Gebot erteilt, bei dem insgesamt der höchste Erlös erzielt wird.
WICHTIGER HINWEIS:
Betreffend die gegenständliche Liegenschaft liegt ein Erbteilungsübereinkommen vom
14. Mai 2004 vor, mit welchem der Mutter der Verpflichteten, B., ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnungsgebrauchsrecht im Haus mit der Adresse Hörgas 112 eingeräumt wurde. Dieses Wohnungsgebrauchsrecht hat lediglich obligatorischen Charakter und ist (entgegen dem Gutachten!!!) vom Ersteher nicht zu übernehmen.
Der Verkehrswert errechnet sich daher wie folgt:
Der Sachverständige ermittelte den Bauwert des gegenständlichen Gebäudes mit
EUR 72.157,81 und den Bauwert der Außenanlage mit pauschal EUR 5.000,00. Abzüglich der Kosten für die Beseitigung des auf der Liegenschaft befindlichen Unrates von EUR 11.097,00 ergibt sich somit ein Verkehrswert der Liegenschaft zum Bewertungszeitpunkt von gerundet EUR 74.900,00.
Grundstücksgröße: 1.530 m²
Objektgröße: 170,00 m²

Schätzwert: 74.900,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 7.490,00 EUR
Geringstes Gebot: 74.900,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
Die im C-Blatt ausgewiesenen Pfandrechte sind nicht wertbestimmend. Dienstbarkeiten liegen keine vor.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest ZWEI Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Sie werden weiters ersucht, einen gültigen Covid-19-Eintrittsnachweis gemäß Covid-19-Öffnungsverordnung mitzubringen (3G-Regel).
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.


BG Graz-West (641)

Aktenzeichen:

309 E 12/21k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

26.01.2022

Versteigerungstermin:

am 30.3.2022 um 9:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Telefonkontakt:

0316 8074 6117


Grundbuch:

63235 641

EZ:

206

Grundstücksnr.:

171/2

BLNr:

1 (1/1 Anteil)

Liegenschaftsadresse:

Hörgas 112

PLZ/Ort:

8103 Hörgas


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Steiermark, Versteigerte Immobilien

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