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Zvg-portal.de Zwangsversteigerungen in Deutschland

Gerichtlich eingeleitete Versteigerungen sind sehr oft eine gute Möglichkeit, Objekte wie zum Beispiel Immobilien vergleichsweise günstig zu erwerben. Üblicherweise werden Termine für Versteigerungen in amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Das Deutsche Gerichtsportal www.zvg-portal.de für Zwangsversteigerungstermine bietet einen besonderen Service: Als Teil des Bundesjustizportals veröffentlicht es Termine für gerichtliche Auktionen im Internet und macht so für alle Interessierten die Recherche besonders einfach.

Ãœbersichtlicher Aufbau von zvg-portal.de

Aufrufen können Sie das Portal entweder direkt über seine Homepage, über das Justizportal des Bundes und der Länder, oder über eine Verlinkung auf der Internet-Seite des jeweiligen Vollstreckungsgerichts. Die Homepage ist übersichtlich gestaltet und erlaubt die Navigation über Menüpunkte auf der linken Seite. Die auf der Startseite im Menüpunkt „Ãœbersicht“ angeführten Amtsgerichte veröffentlichen die Termine der von ihnen betriebenen gerichtlichen Auktionen seit dem 1. März 2007. Dies geschieht zusätzlich zu den nach wie vor bestehenden amtlichen Veröffentlichungen. Dieser Service im Internet ist kostenlos. Sie finden dort aber nicht nur Termine, sondern teilweise auch Gutachten und Fotos, sowie weitere hilfreiche Informationen und Unterlagen.

Einfache Suche – aussagekräftige Ergebnisse

Als Besucher von zvg-portal.de können Sie Ihre Suche nach Zwangsversteigerungsterminen nach unterschiedlichen Aspekten eingrenzen. Dabei müssen Sie zumindest ein Bundesland auswählen. Sie können aber auch weiter selektieren, zum Beispiel nach geografischer Lage des Objekts oder nach Termin. Die Auswahl nach Objektart ist sehr detailliert und gibt Ihnen die Möglichkeit, genau nach Immobilienkategorie zu differenzieren.

Die Anzeige der Ergebnisse bietet sehr umfangreiche Informationen, wie das verfahrensführende Amtsgericht oder den Verkehrswert des Objekts, dessen Lage und den Termin der Versteigerung in Deutschland. Bei der Angabe des Aktenzeichens finden Sie einen Absprung zur Detailansicht und eine Verlinkung auf die amtliche Bekanntmachung. Dort sind weitere Informationen angeführt und Unterlagen aufrufbar. So können Sie Gutachten und – über links – Karten und Luftbilder einsehen. Auch die Internet-Seite des zuständigen Gerichts ist dort angeführt. Sie finden auf diesem Weg nützliche Informationen wie Öffnungszeiten, Anfahrtsbeschreibungen, etc. Der Umfang an Informationen und Unterlagen ist allerdings unterschiedlich. Gutachten und Fotos, sowie die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen sind nicht immer vorhanden. Hier gibt es bundesländerweise Unterschiede. Gleiches gilt für den Zugang zu Geo-Datenservern.

Allgemeine Hinweise für Bieter

Wichtig ist der Menüpunkt „Hinweise für Bieter“. Auf der Seite www.zvg-portal.de sind allgemeine Hinweise für Bieter und Interessenten angeführt. Beachten Sie aber bitte, dass zusätzliche Informationen oft auch noch auf der Homepage des Versteigerungsgerichts zu finden sind. Daher ist es wichtig, immer auch dort zu recherchieren. Generell gilt es zu beachten, dass das Versteigerungsgericht nicht für etwaige Sach- oder Rechtsmängel haftet. In wesentlichen Punkten, wie der Terminbestimmung ist die Angabe in der amtlichen Bekanntmachung entscheidend. Es empfiehlt sich daher, immer auch in diese Einsicht zu nehmen. Erwähnenswert ist noch, dass kein Anspruch auf eine Besichtigung von Objekten besteht. Das Versteigerungsgericht kann auch keine vermitteln. Bieten kann man nur im amtlichen Versteigerungstermin.

 

 

 

ct11/20
Veröffentlicht unter Österreich

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