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Zuschlag erhalten: So geht es weiter nach der Zwangsversteigerung

Nach einer Zwangsversteigerung vergehen meist zwei Monate oder länger, bis die gesamte Summer verteilt ist, der Verteilungstermin wird dabei zusammen mit dem Zuschlag bestimmt. Zu diesem festgesetzten Datum wird die endgültige Summe aus der Versteigerung zusammen mit den üblichen Zinsen in Höhe von 4 % fällig. Die Zinslast erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Zuschlag aus der Zwangsversteigerung und dem Datum des Verteilungstermins, getätigte Sicherheitsleistungen werden davon abgezogen. Haus und Grund werden dagegen sofort an den neuen Eigentümer übertragen. In manchen Fällen wohnen die ehemaligen Eigentümer noch im Objekt oder dieses ist so baufällig, dass der Einzug ins günstig erstandene Traumhaus auf einen Zeitraum bis weit nach dem Verteilungstermin gelegt werden müssen.

 

Das erleichtert den Umzug ins neue Eigenheim

 

Die Zeit nach der gewonnenen Immobilienauktion lässt sich sinnvoll nutzen, um zu Hause einmal ordentlich Inventur zu machen und nicht mehr benötigte Haushaltsgegenstände gewinnbringend zu veräußern. Für alle Utensilien, die mitgenommen werden ins neue Haus, können stabile und sichere Kartons günstig online bestellt werden. Leichte Kleidungsstücke können in dünnwandige Umzugskartons gepackt, schwere Bücher in kleine, verstärkte Kisten. Bei einer Bestellung großer Mengen an Umzugskisten bieten viele Onlinehändler noch günstigere Einzelpreise an, sodass sich die allgemeinen Umzugskosten durch eine geschickte Planung minimieren lassen. Wie groß ein Umzugskarton maximal sein darf, richtet sich vornehmlich nach dem Inhalt. Im Zweifelsfall kauft man lieber zwei kleinere Kartons, anstatt einen einzigen Karton gewichtsmäßig zu überladen. Vorübergehend können einige Umzugskartons im neuen Keller zwischengelagert werden. Um unnötigen Ballast im Eigenheim zu vermeiden, sortiert man vorher aber lieber veraltete Unterlagen oder lange nicht mehr verwendete Gegenstände aus. Lassen sich diese nicht gewinnbringend verkaufen, freuen sich karitative Institutionen vor Ort über eine Sachspende.

 

Finanzierte Zwangsversteigerung: Tatsächliche Darlehenshöhe zügig bekanntgeben

 

Wird eine Finanzierung des im Rahmen einer Zwangsversteigerung erstandenen Objekts gewünscht, wird nach dem Zuschlag zügig der finale Kaufpreis an die Bank übermittelt. Bereits im Vorfeld lässt sich aushandeln, ob die Zuschlagsgebühr in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises ebenfalls mitfinanziert werden soll. Im Grunde unterscheidet sich eine Finanzierung für die Immobilienzwangsversteigerung nicht wirklich von einem konventionellen Baukredit. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Hauskauf und gewonnener Zwangsversteigerung ist allerdings die jeweilige Höhe der Kaufnebenkosten. Diese sind bei einer erfolgreich entschiedenen Versteigerung nämlich deutlich geringer, als wenn auf dem üblichen Weg ein Haus mit oder ohne Grundstück erworben werden. Im Vorfeld der Immobilienauktion muss unbedingt mit der Bank eine übernommene Darlehenshöhe festgelegt werden, an welche ein Bietender gebunden ist. Da die Rückzahlung eines Darlehens umso günstiger wird, je schneller die Tilgung stattfindet oder umso geringer die Höhe eines Kredits ausfällt, ist es im Sinne des Bietenden, einen möglichst geringen Kaufpreis herauszuholen. Oftmals wechseln Häuser in Zwangsversteigerungen den Besitzer weit unter dem angesetzten Verkehrswert. Zum Termin der Verteilung, rund acht Wochen nach erfolgreichem Zuschlag, muss das Kreditinstitut die Finanzierung wie zuvor vereinbart, übernommen haben.

 

Kein Zahlungsnachweis zum Verteilungstermin? So geht’s weiter

 

Es kann verschiedene Gründe haben, warum ein Höchstbietender seinen Zahlungspflichten nicht bis zum festgelegten Verteilungstermin nachgekommen ist. Die Gläubiger, welche vergebens auf einen Zahlungseingang warten mussten, haben dann das Recht, die Immobilie erneut zur Versteigerung freizugeben. Als Eigentümer wird dann jedoch der Meistbietende aus der vorangegangenen Versteigerung eingetragen. Bei einer Teilungsversteigerung ist es durchaus möglich, die eigene Immobilie selbst zu ersteigern. Günstig ist in diesem Fall unbedingt die fachkundige Beratung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Notars oder Rechtsanwalts. Bei einer Vertretung der eigenen Interessen wird eine rechtsgültige Vollmacht benötigt, man muss also zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung nicht selbst vor Ort anwesend sein.

 

Gut organisiert ist halb umgezogen

Für den Umzug nach einer gewonnenen Immobilienzwangsversteigerung gilt organisatorisch dasselbe, das auch für private Umzüge gilt. Eine Planungsliste schafft Sicherheit und hilft beim Umzug dabei, eine effiziente Struktur einzuhalten. Die allgemeinen Umzugskosten lassen sich gering halten, wenn möglichst viel selbst übernommen werden kann. Sind im neuen Eigenheim Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig, sollten diese vor der Kündigung der bisherigen Wohnung abgeschlossen sein. Am besten ist es, wenn die ursprünglichen Mietkosten noch eine Weile weiter gezahlt werden können, während die Familie bereits ins neue Haus umzieht. Dadurch lässt sich unnötiger Stress vermeiden und der Umzug entspannter gestalten. Diese Übergangsphase sollte bei einer Finanzierung unbedingt von vornherein berücksichtigt werden, um nicht schon kurz nach dem Umzug in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Lässt sich eine Zwangsversteigerung einmal nicht rechtzeitig abwenden, wird beim selbstständig organisierten Verkauf einer Immobilie in der Regel ein höherer Preis erzielt, als wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt.

 

 

rt06/22

Veröffentlicht unter Ratgeber

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