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Zwangsversteigerungen: Des einen Freud, des anderen Leid

Ein Hauskauf kann über zahlreiche Wege stattfinden, ob via Online-Anzeigen, Zeitungsannonce, Newsletter, Immobilienmakler oder Mundpropaganda durch den Nachbarn. In den letzten Jahren entwickelte sich eine Kaufvariante als Geheimtipp unter Immobilieninteressenten: Die Zwangsversteigerungen von Immobilien, um Objekte weit unter dem Marktpreis ergattern zu können.

 

Ersteigern von Immobilien

 

 

Was kann alles zwangsversteigert werden?

Zwangsversteigerungen finden für jede Art von Immobilie statt. Laut dem Justizministerium NRW werden diese Arten unbeweglicher Sachen in einer Zwangsversteigerung zur Auktion freigegeben:

 

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Garagen
  • Einstellplätze
  • unbebaute oder bebaute Grundstücke
  • Gewerbegrundstücke
  • Erbbaurechte
  • Teileigentumsrechte

 

Auf https://www.miete-aktuell.de/ finden Immobilieninteressenten alle Informationen zu Immobilienpreisen und deren Entwicklung am Wunschort. Mit der Immobilienbewertung wird eine Preisspanne für das individuelle Objekt ermittelt, abhängig von Art des Objekts, Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr, Zimmeranzahl und weiteren Wertfaktoren.

Das sollte man beachten beim Ersteigern von Immobilien

Wird der Eigentümer einer Immobilie zahlungsunfähig aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen, hat die für die Baufinanzierung beauftragte Bank Anspruch auf eine Immobilienauktion, die eine Tilgung der Schulden durch den Erlös ermöglicht.

 

Beim Ersteigern einer Immobilie ist das Einholen von Informationen über das versteigernde Objekt essenziell. Auf diese Weise wird das Risiko eines Fehlkaufs verringert.

Zwangsversteigerung: 9 Tipps

 

  1. Den Termin der Zwangsversteigerung ermitteln. Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort der Termin stattfindet, können Bieter durch Aushänge bei Banken, auf Online-Plattformen, in Tageszeitungen oder beim Amtsgericht erfahren.
  2. Bei der Ersteigerung pünktlich erscheinen. Zu Beginn des Termins werden alle bedeutenden Informationen zur Immobilie vorgetragen. Darunter: Die Gläubiger von Grundpfandrechten und die Berechtigten von Dienstbarkeiten, Reallasten und Co.
  3. Die Immobilie besichtigen. Der aktuelle Eigentümer oder Mieter ist nicht dazu verpflichtet, Interessenten den Zutritt zum Objekt zu gewähren. Gestattet der Besitzer keine Besichtigung des Innenraums, können sich Bieter die Immobilie von außen anschauen. Während die Wohngegend erkundet wird, können Interessenten Anwohner auf das Objekt ansprechen und unter Umständen weitere Informationen zum Besitzer und der Wohnqualität erhalten.
  4. Das Exposé und die Kurzbeschreibung online einsehen. Der Bieter erhält so einen ersten Eindruck in Bezug auf Lage und Wertentwicklung der Immobilie.
  5. Ein Gutachten anfordern. Bei der Bank oder dem Amtsgericht können Immobilien-Bewerber ein Gutachten des Hauses oder der Wohnung erhalten. Ist eine Besichtigung von innen möglich, empfiehlt es sich einen Gutachter zu bestellen.
  6. Weitere Informationen bei Ämtern einholen. Ein Auszug aus dem Grundbuch gibt Aufschluss über etwaige Belastungen und Rechte der Immobilie. Das zuständige Bauaufsichtsamt kann über Erschließungskosten oder Baulasten informieren.
  7. Das Verkehrswertgutachten durchlesen. Ein Gutachten gibt es online auf der vom Käufer genutzten Plattform oder im jeweiligen Amtsgericht durch das Aktenzeichen. Es dient dazu, den Wert der Immobilie zu ermitteln.
  8. Achtung: Käufer tragen das volle Risiko! Gewährleistungsansprüche können Neubesitzer eines zwangsversteigerten Objekts nicht geltend machen, eine intensive Recherche vorab hilft.
  9. Der Vorbesitzer weigert sich das Haus zu räumen. In diesem Fall zahlt der Käufer für die kostenintensive Räumung des Hauses. Geduld und Nerven sind gefragt.

 

Wichtig: Die Hintergründe einer Zwangsversteigerung sind oft sensibler Natur. Interessenten ist zu empfehlen, dem Besitzer mit ausreichend Empathie zu begegnen.

Mehr Erfolg: So geht’s

6 Aspekte, die potenziellen Käufern bei einer Zwangsversteigerung helfen:

 

  • Das Haus kaufen, bevor es zur Auktion kommt!
  • Einen Tag vorher prüfen, ob der Auktions-Termin stattfindet.
  • Erst Erfahrungen bei anderen Zwangsversteigerungen sammeln, dann mitbieten.
  • Die Finanzierung sicherstellen.
  • Alle Rechte und Pflichten bedenken.
  • Mit gesunder Skepsis an den Kauf gehen.

Risiken von Zwangsversteigerungen

Die Vorteile bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie sind eindeutig:

 

  • niedriger Kaufpreis
  • geringe Kaufnebenkosten
  • der Entfall von Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen

 

Ein Grundrisiko müssen Interessenten dennoch eingehen. Zu den Risiken, die es zu berücksichtigen gilt, zählen:

 

  • Spätere Baumängel muss der Käufer selbst zahlen.
  • Nur selten besteht die Möglichkeit, die Innenräume persönlich zu besichtigen.
  • Wohnen Mieter im Objekt, wird der Käufer zum Vermieter. Eine Kündigung ist nur durch eine Anmeldung auf Eigenbedarf möglich.
  • Ein finanzielles Risiko können bestehende Grund- und Hypothekenschulden darstellen, falls diese beim Verkauf an den neuen Besitzer übergehen.
  • Kein Rücktrittsrecht beim Immobilienkauf nach der Versteigerung! Enthusiastische Bieter sollten sich ein finanzielles Limit setzen.

 

 

tr09/21

Bildquelle: Alex Robert unsplash.com/photos/lBKyRwWAiog

Veröffentlicht unter Ratgeber

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