Einfamilienhaus Obertrum
Bei der bewertungsgegenständlichen Einfamilienhaus handelt es sich um ein Ende der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts fertiggestelltes großes Einfamilienhaus mit an der Nordostseite angrenzendem Garagenobjekt.
Das Einfamilienwohnhaus ist voll unterkellert und ist das Kellergeschoss wie folgt ausgestattet: Heizraum, ein ursprünglich als Tankraum gewidmeter Kellerraum, Holzlagerraum, Diele, Sauna mit vorgelagertem Ruheraum, ein weiteres Lager und ein Keller- Hobbyraum.
Das Erdgeschoss ist eingeteilt in: Esszimmer, Küche, Speis, Wirtschaftsraum, Diele, Büro, ein vor dem Stiegenhaus vorgelagerter Windfang, WC sowie nordostseitig angebaut eine PKW- Garage mit 3 Garageneinheiten, wo jene westseitig räumlich zu einer Werkstatt und einem Lagerraum unterteilt wurde.
Im Obergeschoss sind insgesamt 6 Schlafräume errichtet, ein Bad mit Dusche, ein WC mit Bad und Diele sowie ein ostseitig vorgelagerter Balkon, welcher sich weiterhin Richtung Südwesten erstreckt.
Das Studium des Langgutachtens wird ausdrücklich empfohlen.
Grundstücksgröße: 2.171 m²
Objektgröße: 319,38 m²
Schätzwert:254.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Kachelofen im Erdgeschoss sowie Sauna im Kellergeschoss
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 1.570,00 EUR
Vadium: 25.557,00 EUR
Geringstes Gebot: 127.785,00 EUR
Sonstige Hinweise:Auf das Studium des Langutachtens wird an dieser Stelle nochmals verwiesen.
Gericht: | BG Neumarkt bei Salzburg |
Aktenzeichen: | 563 6 E 5/20x |
wegen: | Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils |
Letzte Änderung: | 16.09.2020 |
Versteigerungstermin: | am 05.11.2020 um 10:45 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg, Verhandlungssaal, Zimmer 16, I. Stock |
Telefonkontakt: | 05 7601 21 37270 |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg I. Stock. Zimmer 14 Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
Sonstiges: | Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: keine Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Ziff 9 lit. a UStG 1994 abgegeben. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden! An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. |
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Grundbuch: | 56539 Schönstraß |
EZ: | 268 |
Grundstücksnr.: | 3227/2 und 3227/4 |
BLNr: | 4 |
Liegenschaftsadresse: | Schönstraß 9 |
PLZ/Ort: | 5162 Obertrum |
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