Kufstein, BLNr. 17, mit 122/4616tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung TOP 13 bestehend aus Wohnküche, Schlafzimmer, Abstellraum, Diele, Bad/WC, Wohnnutzfläche gesamt (siehe Seite 62 des Gutachtens) 59,94 m²; Terrasse( 6,6m2) /Garten (26,90 m²), Kellerabteil (Top3) ca 4,66m2 und BLNr. 73 mit 34/4621tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Tiefgaragenstellplatz AAP 36 ( 14,02m2)
Liegenschaftsadresse
Zu übernehmen sind ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr. 1 bis 41 einverleibten Dienstbarkeiten, Lasten und Regelungen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ab dem Tag der Versteigerung sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen.
Rechte an der Liegenschaft, die die Versteigerung unzulässig machen würden, sind bis zur Versteigerungstagsatzung bekanntzugeben.
Die Hypothekargläubiger werden aufgefordert bekanntzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
An die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstige öffentliche Abgaben berufen sind ergeht die Aufforderung, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstige öffentlichen Abgaben sich nach § 170a Zi. 2 EO über die Art der Berichtigung dieser Ansprüche zu erklären und spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstige öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt sowie das Gutachten des Sachverständigen im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Coronaprävention: Es gilt die 3 G Regel!; während der Versteigerung ist zudem eine FFP2 Maske zu tragen; Bietinteressenten bzw. sonstige Interessierte Teilnehmer mögen sich zur Tagsatzung bis spätestens 10.8.2021 per Mail an das Bezirksgericht Kufstein unter Angabe des Aktenzeichens, des Namens und einer Telefonnnummer anmelden. |