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Vadium

Was ist ein Vadium ?

Als Vadium wird eine Sicherheitsleistung bezeichnet, die der Ersteher vor der Erteilung des Zuschlags als Sparbuch hinterlegen muss. Alternative Formen der Sicherheitsleistung sind nicht zulässig, insbesondere ist die Leistung nicht als Bargeld oder Scheckzahlung zu erbringen. Das Mitbieten ohne Vadium kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belangt werden. Bis zu einer Summe von 15.000 Euro ist ein Sparbuch mit Losungswort zu übergeben, bei einem Vadium von über 15.000 Euro ist die Übergabe eines Namenssparbuchs erforderlich. Alternativ können statt des Namenssparbuchs mehrere Losungswort-Sparbücher zu einer Summe von jeweils unter 15.000 Euro hinterlegt werden. Das Vadium ist auf zehn Prozent des Schätzwerts festgelegt, die Höhe des Vadiums wird im aktuellen Edikt veröffentlicht.

Hinweis: Keine lange gebundene Sparbücher zur Versteigerung mitnehmen! Diese können nach dem Zuschlag nicht mehr ausgetauscht werden da sie sofort aufgelöst. Man verliert fast alle Zinsen.

tb05/13

Veröffentlicht unter Merkblatt Gericht
Versteigerungs Katalog aus Österreich