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Radenthein Geschäft

Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 2/21y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

27.04.2022


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

73211 Radenthein EZ 200
Grundstücksnr. 657/10; BLNr. 2 und 3 (je 1/2-Anteile)
9545 Radenthein, Hauptstraße 44

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 195.000,00 EUR zugeschlagen.

Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.

Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 243.750,00 EUR stellen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Geschäftswohnhaus

Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (4796 KB)

Lageplan:

Lageplan (218 KB)
Lageplan (267 KB)
Lageplan (338 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (293 KB)
Grundriss (147 KB)
Grundriss (521 KB)

Foto(s):

        

 

457 m² große Liegenschaft mit Gebäude im Zentrum von Radenthein. Im Gebäude wurde zuletzt ein Kebap-Verkaufsgeschäft mit Gastronomie betrieben.
Grundstück Nr. 657/10.
Widmung: „Bauland – Geschäftsgebiet“.
Adresse: Hauptstraße 44, 9545 Radenthein.

Grundstücksgröße: 457 m²
Objektgröße: 230,00 m²

Schätzwert: 318.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 31.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 195.000,00 EUR

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Sonstige Hinweise:

– Rechte und Lasten:
Die Reallast C-LNr. 1 und die Dienstbarkeit C-LNr. 9 sind von einem Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
– Bestandsverhältnisse: Keine.
– Zubehör: Keines.
– Abgabenrückstände:
EUR 3.710,69 gegenüber Stadtgemeinde Radenthein, Finanzverwaltung; und
EUR 218,76 gegenüber Verwaltungsgemeinschaft Spittal/Drau.
– Sämtliche Details siehe Kurz- und LANGGUTACHTEN !!
ALLGEMEINE HINWEISE:
– Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
– Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
– An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
– Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
– Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
– Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
– Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
– Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


 

Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 2/21y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

05.02.2022

Versteigerungstermin:

am 30.03.2022 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Spittal/Drau, Erdgeschoß, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

04762/4822-07

Besichtigungszeit:

Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
(Wenn erfolglos versucht, ist über rechtzeitigen schriftlichen Antrag ein gerichtlicher Besichtigungstermin möglich.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo. bis Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau, jedoch NUR unter vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich; bzw. siehe Kurz- und LANGGUTACHTEN !!

Sonstiges:

– Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.
– COVID-19-Maßnahmen: Es wird darauf hingewiesen, dass beim Bezirksgericht Spittal/Drau die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske und zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern besteht. Ebenso wird auf die dzt. geltende 2G-Regel hingewiesen. Es wird empfohlen, zum Versteigerungstermin eigenes Schreibmaterial mitzunehmen.


Grundbuch:

73211 Radenthein

EZ:

200

Grundstücksnr.:

657/10

BLNr:

2 und 3 (je 1/2-Anteile)

Liegenschaftsadresse:

Hauptstraße 44

PLZ/Ort:

9545 Radenthein


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Gewerbliche Liegenschaft, Kärnten, Österreich, Versteigerte Immobilien

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