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Geschäftslokal Leopoldstadt

Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

25 E 39/20x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

18.03.2022


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

01657 Leopoldstadt EZ 5958
GrundstĂĽcksnr. 2595/22; BLNr. 5

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 210.000,00 EUR zugeschlagen.

Der Zuschlag kann nicht durch ein Ăśberbot unwirksam gemacht werden.

Geschäftslokal G3 ( Trafik)

Objektgröße: 53,41 m²

Schätzwert: 122.550,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: keines
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 12.255,00 EUR
Geringstes Gebot: 61.275,00 EUR

Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

25 E 39/20x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

02.12.2021

Versteigerungstermin:

am 17.03.2022 um 15:00 Uhr

Versteigerungsort:

1020 Wien, TaborstraĂźe 90-92, EG Saal A

Telefonkontakt:

01/ 245 27 DW 309 248

Sonstiges:

(Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu ĂĽbernehmen: 1.
Grundbuch C
12 a 3935/2000 DIENSTBARKEIT einer elektrischen Leitung über Gst 2595/22 im Sinne § 1 Vereinbarung 1999-12-09 für WIENSTROM GmbH
17 a 1004/2006 DIENSTBARKEIT der Benützung des öffentlichen Durchgangs für Feuerwehr, Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge gem Pkt I. Servitutsvertrag 2005-12-16 hins GST 2595/23 2595/24
18 a 1004/2006 DIENSTBARKEIT der BenĂĽtzung des Verbindungsweges gem Pkt V. Servitutsvertrag 2005-12-16 hins GSt 2595/23
19 a 1004/2006 DIENSTBARKEIT des Durchbruches der Feuermauer gem Pkt VI. Servitutsvertrag 2005-12-16 hins GSt 2595/23
20 a 1004/2006 DIENSTBARKEIT des Fensterrechtes gem Pkt VII. Servitutsvertrag 2005-12-16 hins GSt 2595/23
21 a 1004/2006 DIENSTBARKEIT der Belassung, des Betriebes, der Benützung, Wartung und Instandhaltung u allfälliger Erneuerung des Notstromaggregats gem Pkt III. Servitutsvertrag 2005-12-16 hins GSt 2595/24
22 a 1004/2006 DIENSTBARKEIT der Verlegung, Wartung, Instandhaltung u allfälliger Erneuerung des Notstromkabels für Stromversorgung aus dem Notstromaggregat gem Pkt III. Servitutsvertrag 2005-12-16 hins GSt 2595/24
48 a 2329/2009 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gem Pkt IV. § 6 Z. 6 und IV. § 6 Z. 1 Abs 3 Wohnungseigentumsvertrag 2008-10-21
2. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 33/2013, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.

Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
UngĂĽltige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.)


Grundbuch:

01657 Leopoldstadt

EZ:

5958

GrundstĂĽcksnr.:

2595/22

BLNr:

5

Liegenschaftsadresse:

Vorgartenstrasse 129-143/G3

PLZ/Ort:

1020 Wien

 

Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Gewerbliche Liegenschaft, Österreich, Versteigerte Immobilien, Wien

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