BG Favoriten (011)
24 E 28/20p
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
08.10.2021
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
01104 Oberlaa Land EZ 104
Grundstücksnr. 206/1 und 207; BLNr. 77
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 570.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die ggst. Wohnung in 1100 Wien befindet sich im 1. Stock – die Fenster sind straßen- und gartenseitig ausgerichtet. Die ggst. Wohnung weist lt. Ausführungsplan 21.08.2019 und Kaufvertrag eine Wohnnutzfläche von 100,60 m² auf. Der Balkon verfügt über 17,54 m² und der Einlagerungsraum über 11,06 m².
Im Rahmen der Bewertung werden der Einlagerungsraum und der Balkon mit einem Faktor von
0,50 bzw. 0,30 berücksichtigt und werden der Bewertung entsprechend die gewichteten Flächen zugrunde gelegt.
Die Wohnung verfügt über alle notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Die Energieversorgung und Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Gaszentralheizung. Die Wohnung ist mit einer Fußbo-denheizung ausgestattet. Die Decken sind tlw. abgehängt und mit Spots versehen. Die Küchenanschlüsse sind vorhanden. Insgesamt sind 2 WCs vorhanden. Ein Anschluss für eine Klimaanlage ist vorgesehen. Die Ausstattung ist ansprechend-gut.
Die ggst. Wohnung befindet sich grundsätzlich in einem neuwertigen, sehr guten Zustand. Allerdings gibt es eine kaputte/demontierte Außenbeschattung (rückwärtiges Zimmer) und einen defekten/ ausgebrochenen Türflügel bei der Balkontür. Zudem fehlt das Waschbecken im Bad bzw. wurde das aufgebohrte Schloss gewechselt. Die WC-Schalen sind verschmutzt.
Schätzwert: 495.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 49.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 495.000,00 EUR
Gericht: | BG Favoriten |
Aktenzeichen: | 011 24 E 28/20p |
wegen: | Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils |
Letzte Änderung: | 01.09.2021 |
Versteigerungstermin: | am 8.10.2021 um 09:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Favoriten, 4.Stock, Zimmer 408 |
Telefonkontakt: | 01/60148 DW 307620 |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Mo bis Fr. 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr 2.Stock, Zimmer 226 mit einem gültigen Lichtbildausweis |
Sonstiges: | In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 495,000,00. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt EUR 49.500,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bis zu einem Betrag von EUR 15.000,00 ist auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist als Sicherheitsleistung geeignet, über einem Betrag von EUR 15.000,00 ist ein Namenssparbuch erforderlich, das auf den Ersteher legitimiert ist. Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: → Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers gemäß § 27 WEG Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen. Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. Zur Nachricht Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Allgemeine Aufforderung Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Ungültige Vereinbarungen Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. |
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Grundbuch: | 01104 Oberlaa Land |
EZ: | 104 |
Grundstücksnr.: | 206/1 und 207 |
BLNr: | 77 |
Liegenschaftsadresse: | Untere Kaistraße 16 ident Oberlaaer Straße 29 |
PLZ/Ort: | 1100 Wien |
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