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Wohnung 2. Wiener Gemeindebezirk

Die bewertungsgegenständliche Wohnung besteht aus: 4 Zimmer, Gang-Küche, Vorraum, Gang, Bad/WC in Einem (Badewanne) und einem zusätzlichen Balkon zur Böcklinstr. ausgerichtet.
Böden: Parkett (in den Haupträumen). Die Küche, das Badezimmer und das WC sind tw. verfliest.
Wände: Die Wände sind überwiegend tapeziert. Das Badezimmer ist verfliest, darüber gestrichen. Das WC befindet sich ebenfalls im Bad.
Decke: tw. mit Strukturelementen bzw. gestrichen
Türen: Die Innentüren sind sowohl einfache als auch Flügeltüren – aus Holzbrettern, tw. mit Glaselementen versehen.
Fenster: einfache Holzfenster.
Beheizung: Die Therme zur Aufbereitung von Warmwasser befindet sich in der Küche und im Bad. Radiatoren für eine Zentralheizung sind in der ganzen Whg nicht vorhanden. In zwei Räume sind jedoch jw. ein Kamin vorhanden. Die Whg ist lt. dem WEV nicht an die zentrale Wärmeversorgung angebunden, sie weist jedoch in der Küche eine Gaszuleitung, jedoch sind keine Radiatoren vorhanden.

Das Sachverständigengutachten bietet eine umfassende Bewertung verschiedener Wohnungseigentumsobjekte in der Liegenschaft Böcklinstraße 8/Kurzbauergasse 7 im 2. Wiener Gemeindebezirk, Leopoldstadt. Der Bericht beinhaltet eine gründliche Analyse der Lage, Infrastruktur und des Zustands der Liegenschaft sowie der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte.

Überblick über die Liegenschaft und den 2. Wiener Gemeindebezirk:

  • Allgemeine Lagebeschreibung: Die Liegenschaft liegt in einer als Pratercottage bekannten Gegend, nahe am Prater und Donaukanal. Die Umgebung zeichnet sich durch repräsentative Gebäude aus und wird als sehr gut bewertet. Die Lage im Individualverkehr und öffentlichen Verkehr ist durchschnittlich bis gut, was die Erreichbarkeit angeht.
  • Infrastrukturelle Einrichtungen: Die notwendige Infrastruktur, wie Lebensmittelgeschäfte, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindergärten, ist innerhalb eines Radius von 1,6 km erreichbar. Zudem bietet der angrenzende Prater vielfältige Erholungsmöglichkeiten.
  • Gebäudebeschreibung: Das Gebäude ist ein historisches Bürgerhaus aus der Gründerzeit mit einer besonders gegliederten Fassade. Es umfasst 22 Wohnungseigentumsobjekte, darunter 18 Wohnungen, 3 Lagerräume und einen KFZ-Garagen-Abstellplatz. Der Zustand des Hauses wird als altersentsprechend durchschnittlich beschrieben.

Details zu den bewerteten Objekten:

  1. Wohnung Top Nr. 13 (1. OG): Diese Wohnung wird durch das Ertragswertverfahren bewertet, basierend auf dem tatsächlich eingehobenen Nettomietzins. Der Wohnraum umfasst verschiedene Zimmer mit Parkettboden, eine Küche und ein Bad. Die Wohnung befindet sich in einem abgewohnten Zustand und wird mit einem Verkehrswert von gerundet € 315.000,00 bewertet.
  2. Wohnung Top Nr. 14 (1. OG): Für diese zum Bewertungszeitpunkt leerstehende Wohnung wird der Verkehrswert durch das Vergleichswertverfahren ermittelt. Die Wohnung besteht aus mehreren Zimmern, einer Gang-Küche und einem Bad/WC. Sie wird als renovierungsbedürftig eingestuft, mit einem gerundeten Verkehrswert von € 620.000,00.
  3. Lager 1 und 3+4 (Souterrain): Diese Lagerräume werden als Nebenflächen bewertet und sind aufgrund ihrer Lage und Konfiguration vorrangig als Zusatzflächen zu Wohnobjekten geeignet. Sie werden mit einem Wert von € 100.000,00 für Lager 1 und € 168.000,00 für Lager 3+4 bewertet.

Der Bericht legt detailliert die Methodik der Bewertung dar und beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation, einschließlich Fotografien, Pläne und statistische Daten zur Unterstützung der Bewertungen. Die Lage und der Zustand der Liegenschaft und der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte werden sorgfältig berücksichtigt, um einen realistischen und marktgerechten Wert zu ermitteln.

Grundstücksgröße: 585 m²
Objektgröße: 152,12 m²

Schätzwert: 620.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 62.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 310.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Bei der Befundaufnahme befindet sich die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Ausstattungs- und Erhaltungszustand.
Die Fotodokumentation befindet sich im Langgutachten


Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

24 E 32/22p

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

25.10.2023

Versteigerungstermin:

am 25.1.2024 um 13:30 Uhr

Versteigerungsort:

1020 Wien, Taborstr. 90-92, EG, Saal A

Telefonkontakt:

01/ 245 27- 309 253

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. CLNr. 1: DIENSTBARKEIT keine Dampfrauchfänge oder Fabriken, welche unangenehme oder gesundheitsschädliche Ausdünstungen verbreiten, zu errichten, gem Pkt 8 Dekret 1888-01-05 für EZ 1418 5723 5916
2. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Bieter haben sich durch Vorlage eines REISEPASSES oder eines sonstigen Ausweises plus Staatsbürgerschaftsnachweis auszuweisen, gegebenenfalls ist ein Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 33/2013, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.)


Grundbuch:

01657 Leopoldstadt

EZ:

5083

Grundstücksnr.:

1302/12

BLNr:

30

Liegenschaftsadresse:

Böcklinstraße 8

PLZ/Ort:

1020 Wien


Veröffentlicht unter mehr als 500.000 Euro, Österreich, Wien

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